Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dritter Band. (3)

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cueil, Suppl.-Bd. V., einige Angaben im Gothaer genealog. Taschen- 
buch, die cursorischen Daten bei Demonervxes und Darsste, endlich 
Mont6oMmERY’s etwas ausführlichere „Notice sur les travaux legislatifs 
de la Diete du Grand-Duche de Finlande (1863—1879)*, veröffentlicht 
im Annuaire de la Societe de Legislation comparee (1881) — konnten 
jenem Mangel an verlässlichen Angaben nicht abhelfen. Um so dankens- 
werther ist die Leistung des ehemaligen Rechtslehrers an der Uni- 
versität Helsingfors und gegenwärtigen Mitgliedes des kais. Senats 
von Finnland, der durch die jüngst erschienene oben citirte Arbeit 
weiteren Fachkreisen den Einblick in die Grundzüge und in die lehr- 
reichen Details der finnländischen Verfassung, der Rechtsquellen, der 
Amtsorganisation, der Verwaltungsthätigkeit etc. eröffnete. Die 
Absicht des Verf., den gesammten im Grossherzogthnm gültigen Ge- 
setzesstoff zu einem völlig orientirenden Rechtsbilde zu verarbeiten, 
ist demselben, wie jeder aufmerksame Leser bereitwillig anerkennen 
wird, vollkommen gelungen. Stoerk. 
Alfred de Courey. Questions de Droit maritime. Troisieme 
serie. Paris 1886. F. Pichon. 
Ein fachlich gut geschulter Praktiker zeigt uns hier in einzelnen 
selbständigen Aufsätzen, wie sich das wirkliche Leben des Seeverkehrs 
und dessen Bedürfnisse zu den ausgestalteten Begriffen und zu den 
befestigten Rechtsinstituten des öffentlichen und des Handels-Seerechts 
verhalten. Wer die Voreingenommenheit gegen glatten Fluss der 
Sprache abzustreifen vermag, wird in den knappen Skizzen über: Le 
sauvetage et l’assissance; L’influence du telegraphe sur le droit 
maritimie; La responsabilite des proprietaires de navires en Angle- 
terre et en France etc. — vielfach neue Seiten den oft behandelten Stoffen 
abgewinnen können. In den Studien über: Le vrai caractere de l’ar- 
ticle 347; Une etrange doctrine en matiere d’avariecommune; L’aban- 
don et le delaissement — fordert der geschäftskundige Verfasser 
(derselbe ist administrateur de la compagnie d’assurances generales) 
vor den Vertretern der Dogmatik rechtliches Gehör, das ihm in der 
That nicht verweigert werden sollte. St.
	        
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