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Nehmen wir aber den Fall, dass wirklich ein civilrechtliches
Geschäft entgegen dem leitenden Grundsatz der Zuständigkeit
des Verwaltungsgerichts überwiesen wäre. Durch ausdrückliches
Gesetz kann das ja geschehen; der technische Name dafür ist
declassement de matieres. Da wird es zunächst darauf ankommen,
ob es eine wirkliche Verschiebung dieser Art ist. Denn beide
Parteien, Gerichte wie Verwaltung, erkennen nicht leicht an,
dass eine ihnen zugewiesene Sache ihnen nicht auch natürlich,
d. h. gemäss dem grossen Ausscheidungsgrundsatz gehöre; sie
werden, soweit möglich, die Zuständigkeitsbestimmungen nur als
gesetzliche Anerkennungen der materiellen Natur der Sache aus-
legen, verbunden mit der Bezeichnung der besonderen zuständigen
Behörde ??). Nehmen wir aber an, die civilrechtliche Natur der
dem Verwaltungsgerichte überwiesenen Sache stehe fest. Dass
dann das Verwaltungsgericht, der Staatsrath zumal, die ihm an-
befohlenen Rechtsgrundsätze laxer handhaben dürfte und wollte,
als das Civilgericht, das ist ein Vorurtheil, welches man nicht
versuchen darf auf die Franzosen zu übertragen. Die Sache
bleibt vielmehr rein und offen civilrechtlicher Natur. Es gibt
kein Zwischengebiet von Verschwommenheiten; es gibt bloss
Zweifel über die äusserlichen Grenzen der beiden Gebiete. —
Der Staat schliesst mit den Einzelnen Verträge ab, indem
er mit Einwilligung derselben Dienstleistungen und Sachgüter
von ihnen sich verschafft oder solche an sie vergibt, immer
unter gleichzeitiger Festsetzung einer ausgleichenden Gegen-
leistung : der Vertrag kann sein eine convention du droit commun
Staatsverträge) sont des actes administratifs. La distinction entre
l’etat simple personne morale, particulier, et l’etat unite na-
tionale disparait. Also der Unterscheidungsmassstab für die Anwend-
barkeit des öffentlichen und des Civilrechtes und für die Zuständigkeit
würde dadurch verdorben. Das ist gerade das, was jene deutschen Juristen
hier thun.
3) Brock, V° juridiction adm. n. 8.