Wahlrecht —
8 Verjährung.
196 Verjährung des Anspruchs für Liefe-
rung von W. s. Verjährung —
Verjährung.
Warenlager.
1392 Guüterrecht s. Sachen — Sachen 92.
1084 Nießbrauch s. Sachen— Sachen92.
92 Sachen s. Sachen — Sachen.
2116 Testament s. Sachen —Sachen 92.
1814 Vormundschaft s. Sachen —
Sachen 92.
Wärme.
Eigentum s. Eigentum — Eigen-
tum.
906
Art. Wartegelder.
Einführungsgesetz s. E.G.—E.G.
8 Schuldverhältnis.
411 Abtretung des übertragbaren Teiles
des W. an einen Dritten s. Forde-
rung — Schuldverhältnis.
Verjährung.
197 Verjährung des Anspruchs auf Rück-
stände von W. fs. Verjährung —
Verjährung.
Art. Wasserrecht.
% Einführungsgesetz s. E.6.—E.G.
Wasserstrasse.
727 Eirnführungsgesetz s. E.G.—E.G.
Wechsel (Papier).
8 Hypothet.
1187 Bestellung einer Sicherungshypothek
für die Forderung aus einem W. s.
Hypothek — Hypothek.
Pfandrecht.
1270 Pfandrecht für die Forderung aus
einem W. s. Plandrecht — Pfand-
recht.
1292 Verpfändung eines W. s. Pfandrecht
— Pfandrecht.
1294 Recht des Pfandbesitzers eines W.
474 —
Wegfall
§ auf Einziehung der Forderung f.
Pfandrecht — Pfandrecht.
Verwandtschaft s. Vormundschaft
1822.
Vormundschaft.
1822 Der Vormund bedarf der Geneh-
migung des Vormundschaftsgerichts:
1643
11.
9. zur Eingehung einer
Verbindlichkeit aus einen W.
1812, 1825.
Vormundschaft.
1851 Das Vormundschaftsgericht hat dem
Gemeindewaisennat .. einen in
der Person des Vormundes oder des
Gegenvormundes eintretenden W. mit-
zuteilen.
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Weg s. auch Notweg.
917 Eigentum 918 f. Eigentum —
Eigentum.
Art. Einführungsgesetz.
777 s. E. G. — E.G.
77 f. Eigentum — Eigentum 8§ 917.
8
582 Pacht s. Pacht — Pacht.
Wegfall.
Bereicherung.
812, 820 Der Wegfall des Rechtsgrundes
für eine Leistung verpflichtet zur
Herausgabe derselben s. Bereiche-
rung — Bereicherung.
Ehe.
1325 Bestätigung einer nichtigen Ehe nach
dem W. der Geschäftsunfähigkeit, der
Bewußtlosigkeit oder der Störung der
Geistesthätigkeit s. Ehe — Ehe.
1340 Anfechtung einer Ehe nach dem W.
der Geschäftsunfähigkeit des an-
fechtungsberechtigten Ehegatten s. Ehe
— Ehe.
1361 W. der Unterhaltspflicht des Mannes
der von ihm getrennt lebenden Frau
gegenüber s. Ehe — Ehe.