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als bedeutender nur hervorzuheben: 1. Die Kritik des Berner Ent-
wurfs durch den internationalen Transportversicherungsverband. Ber-
lin. Purrkammer und MüntsrecHnt 1878. 2. Die Denkschrift der ita-
lienischen Eisenbahnverwaltungen über den Berner Entwurf 1879.
3. Die Denkschrift des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen zu
dem Berner Entwurf 1879. Namentlich diese letztere Denkschrift,
welche eingehenden Berathungen der Generalversammlung des Vereins
deutscher Eisenbahnverwaltungen zu Salzburg (28. und 29. Juli 1879)
ihre Entstehung verdankt, hat eine Reihe gewichtiger Bedenken gegen
den ersten internationalen Entwurf erhoben und diese derartig be-
gründet, dass sie auf den Inhalt der folgenden Entwürfe — wie bei
Erörterung der besonderen Bestimmungen noch des Näheren gezeigt
werden wird — von erheblichem Einflusse wurden. Die Denkschrift
erstreckte sich auf die Zwangsgemeinschaft der Eisenbahnen (Art. 1,
5, 27). Gewährung von Frachtermässigungen für bestimmte Trans-
porte (Art. 11). Nachnahmeverfahren (Art. 13). Lieferfristen (Art. 14).
Verfügungsrecht des Absenders (Art. 15). Pfandrecht der Eisenbahnen
(Art. 21). Herauszahlung der Frachtantheile (Art. 23). Haftpflicht
(Art. 34—38). Verjährung (Art. 46) und Rückgriff (Art. 53—56).
Il.
Nachdem Seitens der einzelnen Vertragsstaaten eine Prüfung der
Entwürfe der ersten Conferenz stattgefunden und die bezüglichen Ab-
änderungsverträge und Bemerkungen bei dem schweizerischen Bundes-
rathe eingegangen waren, wurde von diesem im Einverständnisse mit
sämmtlichen betheiligten Regierungen eine zweite Conferenz nach
Bern berufen, welche daselbst vom 19. September bis 10. October
1881 abgehalten wurde.
Den Verhandlungen, welche 18 Plenarsitzungen und eine grosse
Anzahl von Commissionssitzungen erforderten, wurden die Entwürfe
der I. Conferenz zu Grunde gelegt und bei der artikelweisen Berathung
derselben über die von den Regierungen vorher oder von den Dele-
girten während der Verhandlungen vorgebrachten Abänderungsvor-
schläge Beschluss gefasst.
1880; Wennmann, Das Eisenbahnfrachtgeschäft, Stuttgart 1880. $. auch
Martens, Völkerrecht II, $ 62, S. 265; BurmerincQ in MArquarnsen’s Handb.
d. öff. Rechts I, 2, S. 276, 277.