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aber zugleich in dem Schlussprotokoll constatirt, dass diese Regelung
sich zur Zeit mit dem für den internationalen Transport gegebenen
grundsätzlichen Verbote im Einklange befinde, und es wünschenswerth
sei, dass dieser Einklang erhalten bleibe ’?”).
In Betreff des Dispositionsrechts des Absenders wurde
die Haftpflicht der Eisenbahn dahin des Näheren fixirt, dass sie, wenn
sie die Anweisungen des Absenders befolgt, ohne die Vorzeigung des
Duplicatfrachtbriefes zu verlangen, für den daraus entstandenen Schaden
dem Empfänger, welchem der Absender dieses Duplicat übergeben
hat, haftbar ist. Auch wurde über die in den früheren Entwürfen
nicht berührte Form der Verfügungen des Absenders verordnet, dass
sie mittelst schriftlicher und von ihm unterzeichneter Erklärung nach
dem in den Ausführungsbestimmungen vorgeschriebenen Formular
erfolgen und die Erklärung auf dem Frachtbriefduplicat wiederholt
werden muss, welches gleichzeitig der Eisenbahn vorzulegen und von
dieser dem Absender zurückzugeben ist. Jede in anderer Form ge-
gebene Verfügung des Absenders ist nichtig °°).
Der in den Entwurf II. Lesung aufgenommene wichtige Grund-
satz von der Arrest- und Pfandfreiheit der aus dem inter-
nationalen Transporte herrührenden Forderungen der
Eisenbahnen untereinander wurde in gleicher Weise auch auf das
rollende Material derselben mit Einschluss sämmtlicher, beweg-
licher, der betreffenden Eisenbahn gehörigen Gegenstände, welche sich
in diesem Material vorfinden, ausgedehnt °°).
Hinsichtlich des Umfangs des Schadensersatzes wurde zu-
nächst constatirt, dass durch die den Eisenbahnen gegebene Erlaub-
niss, Specialtarife mit ermässigten Frachtsätzen einzuführen, in welchen
die Haftung auf einen Maximalbetrag — unter dem gemeinen Han-
delswerth — sich beschränkt *°), die in jedem Staate bestehenden Be-
stimmungen über die staatliche Genehmigung der Transportbedingungen
und Tarife nicht berührt werden *'). Ferner wurde die in dem früheren
Entwurfe den Entschädigungsberechtigten gewährte Befugniss aufRück-
37) III. Entwurf, Schlussprotokoll, Ziff. II.
88) ]]IJ. Entwurf, Art. 15.
39) III. Entwurf, Art. 23, Alin. 5.
40) ]]I. Entwurf, Art. 35.
41) Protokoll der VI. Sitzung vom 13. Juli 1886, S. 5, 6; III. Entwurf,
Schlussprotokoll, Ziffer II.