Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dritter Band. (3)

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und weder der Historiker noch der Jurist kann ihrer entbehren, und 
keiner wird in Zukunft theilnahmslos an dieser Verfassungsgeschichte 
Englands im Lichte seiner Steuern vorbeigehen können. Vielfach 
möchte man wünschen, der Verfasser wäre bald in diesem, bald in 
jenem Gebiete etwas tiefer eingedrungen, allein wir können es doch 
nur billigen, wenn er sich streng an seine Aufgabe hielt, die Ge- 
schichte und das Wachstbum der Steuern zu schildern, und es dem 
Leser überliess, die weiteren, oft nahe liegenden Schlüsse zu ziehen. 
Das Buch Doweır’s führt uns von den ältesten Zeiten bis auf die 
Gegenwart. Die Verhandlungen, Kämpfe und Streitigkeiten der Stände 
mit der Krone, welche das Mittelalter charakterisiren, werden ein- 
gehend und lebendig geschildert. Mit Cromweıı schliesst diese Periode 
ab, das stehende Heer bedarf einer starken Regierung und starker 
Steuern, welche den Puritanern den Weg zum Herzen des Volkes 
verschliessen. Von da an spiegeln sich alle inneren und äusseren 
politischen Ereignisse und die Bestrebungen der Parteien in der Ge- 
schichte der Steuern ab. Die Verhandlungen der Parlamente, die 
Aeysserungen der öffentlichen Meinung in Zeitungen, Pamphleten und 
Spottliedern werden getreulich und vollständig überliefert, und da- 
durch gleichzeitig eine Geschichte der englischen Parteien in grossen 
Umrissen geliefert. Mochte aber das Bedürfniss noch so gross und 
die Noth noch so dringend sein, niemals kamen die englischen Staats- 
männer auf das für Frankreich so verderblich gewordene System der 
Verpachtung der Steuern, sondern immer behielten sie den Bezug in 
eigener Hand. Der ganze Stoff wird von dem Verfasser in vier Bände 
vertheilt, von denen jeder einen für sich abgeschlossenen Inhalt hat. 
Der erste Band beginnt mit den dürftigen ältesten Nachrichten aus 
der römischen und vornormannischen Zeit und führt die Darstellung 
bis zur Revolution. Vertragsmässig wurden die Steuern festgestellt 
und bewilligt, und dadurch in dem Zahlenden das Gefühl erweckt 
und unterhalten, dass er gemeinsame Interessen zu besorgen und zu 
fördern habe, während bei dem König das Bewusstsein entstehen 
musste, dass er nicht willkürlich über die Mittel des Landes verfügen 
und gesetzliche Schranken nicht überschreiten dürfe Deutlich und 
unverkennbar machen sich schon frühe die Anzeigen späterer Conflicte 
und ihrer Lösungen geltend, die Bill of Right und Shipmoney. In 
diese Periode fällt auch die Austreibung der Juden durch Eduard I. 
1290, die bisher eine nie versiegende Quelle bedeutender Staats- 
einkünfte gewesen waren, und der Verfasser scheint keinen Zweifel
	        
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