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welche alle seine Werke auszeichnen, kommen in vollem Masse zur
Geltung. Indem sie das Buch zu einer angenehmen Lecture gestalten,
werden sie ihm in weiten Kreisen viele Freunde erwecken. Selbst
diejenigen, welche nicht der strengen Fachwissenschaft angehören,
können sich mit leichter Mühe über den so wichtigen und interessan-
ten Stoff aus einem Werke gründlich orientiren, welches populär ist
und dabei auf der Höhe der Wissenschaft steht. Jellinek.
Knitschky, Staat und Kirche. Rostock 1886. WerTHEr (94 S.).
Der Herr Verfasser unterzieht in der vorliegenden Schrift die
Beziehungen des Staates zur Kirche, wie sie gegenwärtig sind,
bezw. nach seiner Ansicht sein sollten, einer Erörterung. Er prüft
zunächst die verschiedenen in Betracht kommenden Systeme (8. 1—32)
und entscheidet sich für eine modificirte Trennung von Staat und
Kirche. Die Kirche soll selbständig und frei sein, aber nicht von
den Beschränkungen entbunden, welche ihr Bestehen im Staatswesen
nothwendig mit sich bringt. Sie soll die ihr zur Erreichung ihrer
Zwecke nothwendige Hülfe erhalten, aber nicht in einer Weise be-
vorzugt werden, welche einen weitgehenden Einfluss des Staates auf
ihre inneren Verhältnisse als Gegengewicht zur Folge haben muss.
Im zweiten Theile (S. 32—94) wird dann des Näheren ausgeführt,
wie weit bei den einzelnen kirchlichen Angelegenheiten der Einfluss
der bürgerlichen Gewalt gehen soll und zwar hält Verf., der neuesten
Entwicklung entsprechend, in den meisten Fällen einen ziemlich ge-
ringen Umfang für ausreichend.
Wenn es auch naturgemäss dem Verf., wie so Vielen schon vor
ibm, nicht gelingen konnte, die Frage nach dem gegenseitigen Ver-
hältniss von Staat und Kirche zur endgültigen Lösung zu bringen
und vielmehr manche seiner Ausführungen je nach dem Standpunkte,
den der Leser einnimmt, auf Widerspruch stossen werden, so ver-
dient doch die klare und anregende Darstellung alle Anerkennung.
Schade ist es, dass Verf. sich nicht veranlasst gesehen hat, seine
Stellung zum Ordenswesen, das er, ebenso wie die Ehe, als nicht in
den Rahmen seiner Darstellung fallend, bezeichnet (8. 31 f£.), näher
zu entwickeln.
Marburg. Frantz.