Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierter Band. (4)

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oder eine nach besonderen Grundsätzen gebildete Schulgemeinde 
verstehen, kommt in der Schulorganisation nur als Trägerin ge- 
wisser Schullasten in Betracht. Irgend welche aktive Thätigkeit 
in der Schulverwaltung hat sie weiter nicht zu entwickeln. Nur 
dem Schulpatron, der in den Städten allerdings zufällig meist 
identisch ist mit der Gemeinde, stehen gewisse Anstellungs- und 
Aufsichtsbefugnisse zu. Ausserdem bedient sich der Staat der 
Kirchenvorsteher, Dorfgerichte und Polizeimagistrate zur Führung 
der staatlichen Aufsicht. Die betreffenden Organe handeln aber 
dann ledigiich als Organe des Staates, nicht als solche der kommu- 
nalen Korporation. Die Schule ist also in keiner Hinsicht ein 
Staatsinstitut, dessen Verwaltung etwa kommunalen Verbänden 
übertragen ist, sie steht einzig und allein unter unmittelbarer 
Staatsverwaltung. 
Das Schulwesen ist aber trotz seines rein staatlichen Charak- 
ters ein im wesentlichen konfessionelles. Zwar soll niemandem 
wegen Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses der Zutritt in 
öffentliche Schulen versagt werden. Doch wird, abgesehen von 
ganz vereinzelten Ausnahmen, der Religionsunterricht nur in einer 
Konfession ertheilt, welche diejenige der betreffenden Schule ist, 
und welcher der Lehrer nothwendig angehören muss. Bei einer 
konfessionell gemischten Bevölkerung wird daher in der Regel 
auch die Errichtung mehrerer Schulen vorausgesetzt. Diese kon- 
fessionelle Sonderung ist jedoch kein Zufall oder lediglich eine 
Hinterlassenschaft aus der Zeit, wo es noch kein staatliches, 
sondern nur ein kirchliches Unterrichtswesen gab. Die konfes- 
sionelle Staatsschule ist vielmehr die nothwendige Folge des 
Unterrichtssystems einerseits und des Schulverwaltungssystems 
andererseits, sie beruht also auf untereinander verschiedenen 
Gründen der Pädagogik und der Verwaltungsorganisation, welche 
beide unausbleiblich dasselbe Ergebniss herbeiführen. 
Der Hauptlehrgegenstand der Elementarschule ist die Religion, 
alle anderen Fächer ordnen sich dem unter und bilden nur Mittel
	        
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