Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierter Band. (4)

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its tendency than that initiated by Savıany — have indicated the direction 
in which results were to be sought.“ 
Da es uns an dieser Stelle versagt ist und versagt bleiben muss, die 
Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit des Verfassers im Einzelnen zu 
erörtern, so müssen wir uns darauf beschränken, die Richtung zu be- 
zeichnen, in welcher der Autor nach tiefen und umfassenden Studien zu den- 
selben gelangt ist; wir verweisen in Ansehung der ersteren unsere Fach- 
genossen auf die Arbeit selbst. Sie werden mit uns in derselben den 
sprechenden Nachweis finden, dass man gründlich sein kann ohne Schau- 
stellung eines pedantisch gelehrten Apparats, objektiv, ohne sich seines poli- 
tisch abgeklärten Urtheils zu begeben, wissenschaftlich ergiebig, ohne lang- 
athmig zu sein. 
Den gesammten reichen Stoff vertheilt PuLszkY in folgender Weise. 
Das ersse Buch ist „Introductory Doctrines“ gewidmet; die Grenzbestim- 
mungen, die schematischen Klassifikationen der einzelnen Wissenszweige, die 
Zuhülfenahme tabellarischer Darstellungen mahnen hier besonders an englische 
Einflüsse ebenso wie der breit zugemessene Raum für methodologische Unter- 
suchungen, die der deutschen rechtswissenschaftlichen Arbeit seit langer Zeit 
— gewiss nicht zu ihrem Vortheil — fremd geworden sind. Der Verfasser 
stellt mit gutem Grunde das methodische Denken in der Sphäre von Recht 
und Staat ein in die Lehre von der methodischen Erkenntniss überhaupt und 
gibt den einschlägigen Fragen dadurch Abklärung und Bestimmtheit, sowie 
tiefen Ernst durch die Verbindung mit dem zu Grunde liegenden generellen 
Problem. Stellung zu den Rechtstheorien der ältern Zeit und neuerer Tage 
sowie zum System der Rechtslehre, zu ihrer traditionellen Zweitheilung 
nimmt Verfasser in den folgenden Ausführungen über: the science of the 
philosophy of law and civil society; the law of reason, of nature etc. Das 
zweite Buch ist den „fundamental notions“ gewidmet, hier finden principielle 
und begriffs-genetische Prüfung die Einrichtungen der Gemeinschaft in ihren 
geschichtlich zur Entwicklung gelangten Hauptformen; Staat und Gesellschaft 
werden auf ihre constitutiven Elemente untersucht und die Staatstheorien in 
vielfach überraschende neue Combinationen gebracht. 
Tiefer als die einschlägigen Ausführungen bei BLuntscaLı oder bei 
Heıp gehen die Untersuchungen PuLszky’s über: the fundamental principle 
of law and right, and the psychological development of the notion of right, 
über the sources and forms of law, über Kodifikationen. Die grossen Fragen, 
welche wir von der Tagesordnung der Geistesarbeit unserer Zeit nicht 
abstellen können, noch auch absetzen wollen, sie finden alle bei PuLszKY 
Prüfung und Einstellung im grossen System unserer vieltausendjährigen Rechts- 
wissenschaft. Wir würden es freudig begrüssen, wenn uns das an wissen- 
schaftlichen Anregungen und gehaltvollen Lösungen reiche Werk, vielleicht in 
schematisch knapperer Form bald auch in deutscher Ausgabe vorläge; der 
Platz ist ehrenvoll, den es auszufüllen berufen wäre. Stoerk.
	        
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