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its tendency than that initiated by Savıany — have indicated the direction
in which results were to be sought.“
Da es uns an dieser Stelle versagt ist und versagt bleiben muss, die
Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit des Verfassers im Einzelnen zu
erörtern, so müssen wir uns darauf beschränken, die Richtung zu be-
zeichnen, in welcher der Autor nach tiefen und umfassenden Studien zu den-
selben gelangt ist; wir verweisen in Ansehung der ersteren unsere Fach-
genossen auf die Arbeit selbst. Sie werden mit uns in derselben den
sprechenden Nachweis finden, dass man gründlich sein kann ohne Schau-
stellung eines pedantisch gelehrten Apparats, objektiv, ohne sich seines poli-
tisch abgeklärten Urtheils zu begeben, wissenschaftlich ergiebig, ohne lang-
athmig zu sein.
Den gesammten reichen Stoff vertheilt PuLszkY in folgender Weise.
Das ersse Buch ist „Introductory Doctrines“ gewidmet; die Grenzbestim-
mungen, die schematischen Klassifikationen der einzelnen Wissenszweige, die
Zuhülfenahme tabellarischer Darstellungen mahnen hier besonders an englische
Einflüsse ebenso wie der breit zugemessene Raum für methodologische Unter-
suchungen, die der deutschen rechtswissenschaftlichen Arbeit seit langer Zeit
— gewiss nicht zu ihrem Vortheil — fremd geworden sind. Der Verfasser
stellt mit gutem Grunde das methodische Denken in der Sphäre von Recht
und Staat ein in die Lehre von der methodischen Erkenntniss überhaupt und
gibt den einschlägigen Fragen dadurch Abklärung und Bestimmtheit, sowie
tiefen Ernst durch die Verbindung mit dem zu Grunde liegenden generellen
Problem. Stellung zu den Rechtstheorien der ältern Zeit und neuerer Tage
sowie zum System der Rechtslehre, zu ihrer traditionellen Zweitheilung
nimmt Verfasser in den folgenden Ausführungen über: the science of the
philosophy of law and civil society; the law of reason, of nature etc. Das
zweite Buch ist den „fundamental notions“ gewidmet, hier finden principielle
und begriffs-genetische Prüfung die Einrichtungen der Gemeinschaft in ihren
geschichtlich zur Entwicklung gelangten Hauptformen; Staat und Gesellschaft
werden auf ihre constitutiven Elemente untersucht und die Staatstheorien in
vielfach überraschende neue Combinationen gebracht.
Tiefer als die einschlägigen Ausführungen bei BLuntscaLı oder bei
Heıp gehen die Untersuchungen PuLszky’s über: the fundamental principle
of law and right, and the psychological development of the notion of right,
über the sources and forms of law, über Kodifikationen. Die grossen Fragen,
welche wir von der Tagesordnung der Geistesarbeit unserer Zeit nicht
abstellen können, noch auch absetzen wollen, sie finden alle bei PuLszKY
Prüfung und Einstellung im grossen System unserer vieltausendjährigen Rechts-
wissenschaft. Wir würden es freudig begrüssen, wenn uns das an wissen-
schaftlichen Anregungen und gehaltvollen Lösungen reiche Werk, vielleicht in
schematisch knapperer Form bald auch in deutscher Ausgabe vorläge; der
Platz ist ehrenvoll, den es auszufüllen berufen wäre. Stoerk.