Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierter Band. (4)

Aufsätze. 
Die principiele Abgrenzung der Competenz der 
Gerichte und Verwaltungsbehörden'). 
Von 
Professor Dr. GEORG PRrAZAK in Prag. 
I. 
Ausgekämpft ist heut zu Tage der ehedem so lebhaft ge- 
führte Streit um die Verwaltungsrechtspflege. Derselbe bietet, 
trotzdem hiebei der Umfang des Wirkungskreises der ordentlichen 
Gerichte in erster Linie in Frage stand, für unser Thema mit 
Rücksicht auf die derzeitige Gestaltung der Gesetzgebung keinerlei 
actuelles Interesse dar. Dennoch müssen wir auf denselben in 
Kürze zurückgreifen, um den Stand der Frage, die uns beschäftigt, 
unter Hinweis auf die Umstände, unter welchen der heutige 
Rechtszustand zur Entwicklung gedieh, vollkommen klarzustellen. 
1) Abkürzungen: Wo nichts Anderes bemerkt ist, bezeichnen die 
Namen der folgenden Schriftsteller die hier bei denselben angeführten Werke, 
resp. Aufsätze: 
BEHR (Dr. Wilh. Jos.), Neuer Abriss der Staatswissenschaftslehre. Bam- 
berg 1816. 
BERNaTzıK (Dr. Edmund), Rechtsprechung und materielle Rechtskraft. 
Wien 1886. 
Bönker (T.), Die Zulässigkeit des Rechtsweges und die Competenz- 
conflicte in der Provinz Hannover. Berlin 1870. 
Archiv für öffentliches Recht. IV. 2. 16
	        
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