Aufsätze.
Die principiele Abgrenzung der Competenz der
Gerichte und Verwaltungsbehörden').
Von
Professor Dr. GEORG PRrAZAK in Prag.
I.
Ausgekämpft ist heut zu Tage der ehedem so lebhaft ge-
führte Streit um die Verwaltungsrechtspflege. Derselbe bietet,
trotzdem hiebei der Umfang des Wirkungskreises der ordentlichen
Gerichte in erster Linie in Frage stand, für unser Thema mit
Rücksicht auf die derzeitige Gestaltung der Gesetzgebung keinerlei
actuelles Interesse dar. Dennoch müssen wir auf denselben in
Kürze zurückgreifen, um den Stand der Frage, die uns beschäftigt,
unter Hinweis auf die Umstände, unter welchen der heutige
Rechtszustand zur Entwicklung gedieh, vollkommen klarzustellen.
1) Abkürzungen: Wo nichts Anderes bemerkt ist, bezeichnen die
Namen der folgenden Schriftsteller die hier bei denselben angeführten Werke,
resp. Aufsätze:
BEHR (Dr. Wilh. Jos.), Neuer Abriss der Staatswissenschaftslehre. Bam-
berg 1816.
BERNaTzıK (Dr. Edmund), Rechtsprechung und materielle Rechtskraft.
Wien 1886.
Bönker (T.), Die Zulässigkeit des Rechtsweges und die Competenz-
conflicte in der Provinz Hannover. Berlin 1870.
Archiv für öffentliches Recht. IV. 2. 16