— 380 ° —
Hiernach hat die politische Betrachtungsweise des positiven
Rechts folgende Fragen zu untersuchen:
1. Wie hat der Gesetzgeber den von ihm durch das Gesetz
(das objektive Recht) beabsichtigten Zweck verkörpert und erreicht?
2. Welche Aenderungen des positiven Rechts sind erforder-
lich, um dasselbe dem intendirten Zwecke gemäss zu gestalten?
Dagegen ist es Aufgabe der juristischen Methode, das
positive Recht klar zu legen, zu ergründen, zu begreifen; dies ist
wiederum vor allem nur dann möglich, wenn man den Zweck
des Gesetzes erforscht, (der keineswegs immer mit dem Zwecke
des Gesetzgebers identisch ist), da der Zweck das Gesetz ge-
bildet, ihm seine Gestalt gegeben.
Eins der Mittel zur Erforschung und Klarlegung des Rechts-
inhalts ist die juristische Construktion und speziell die „Definition“,
d. h. die Abgrenzung eines juristischen Körpers (Begriffes).
Definiren aber darf man, wie IHERING — Geist des römischen
Rechts 2. Thl. 2. Abthlg. S.365 (4. Aufl.) — mit Recht bemerkt,
nur nach einem Moment, nach welchem man auch klassifi-
ciren kann.
„Wir definiren den Körper also nicht nach dem, was er soll
oder was er leistet“ — (das würde, wie ich oben entwickelt, sich
Ist z. B. das Klagfundament bestritten und ausserdem der Einwand
der Verjährung erhoben, so sind lediglich Fragen der Zweckmässigkeit —
Kostenpunkt, schleunige Erledigung der Sache — dafür massgebend, ob der
Richter zuerst das Klagfundament feststellen oder den Einwand instruiren
soll. —
Wenn ferner eine bestrittene Thatsache unter Eid gestellt ist, über
dessen Norm und Erheblichkeit die Parteien einig sind, so ist es wiederum
lediglich eine Frage der Zweckmässigkeit, ob der Richter den Eid durch
Urtheil oder durch Beschluss auferlegen soll; $$ 425, 426 C.-P.-O.; ersteres
wird er dann thun, wenn er selbst über die Erheblichkeit zweifelhaft ist,
dergestalt, dass möglicherweise die höhere Instanz den Eid für unerheblich
erklären kann; letzteres dann, wenn solche Zweifel vernünftiger Weise nicht
auftauchen können.
Diese Beispiele liessen sich leicht vermehren.