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der Binnenschifffahrt bis zum Ausgange des Mittelalters unterworfen gewesen.
Er beginnt mit einer Darlegung der Grundsätze des römischen Verwaltungs-
rechtes hinsichtlich der Binnenschifffahrt und stellt insbesondere die Ver-
hältnisse der collegia nautarum Galliens ziemlich eingehend dar (S. 1—16).
In einleuchtender Weise schildert er weiterhin die Begründung der Regalität
der Land- und Wasserstrassen, die Umwandlung des öffentlichen Gutes in
Kroneigenthum (S. 19) und das Vorwalten des fiscalischen Geistes in der
Verwaltung der Ströme (8. 21 ff.); den Widerstand der grossen rheinischen
Städte Mainz, Worms, Speier, Strassburg und Basel gegen dieses Fiscal-
system seit Friedrich II. und die Niederwerfung dieses Widerstandes durch
den Löwler Bund der Landesherren (S. 29 ff). Als unparteiischer Geschichts-
schreiber wird er, ohne die Ausbeutung der Rheinschifffahrt durch die Kur-
fürsten zu verkennen, den mannigfachen Fortschritten und Meliorationen,
welche durch die Zollkapitel von 1354—1717 herbeigeführt worden sind,
gerecht (S. 26 f., vgl. S. 104 £.).
Mit dem westphälischen Frieden ($ 9 Instr. pac. Osnabrug. und
$ 85 Instr. pac. Monasteriensis) beginnt die Periode internationaler Verein-
barungen hinsichtlich der Flussschifffahrt, zunächst in dem Versprechen der
„pristina, securitas, Juris dietio et usus, prout ante hos motus bellicos a plu-
ribus annis retro fuit“, bald jedoch auch in der Verurtheilung der so zahl-
reich gewährten Stapelmonopole durch Art. 18 des Ryswickerfriedens und
in dem ersten Auftauchen des Gedankens einer internationalen Flussgemein-
schaft (S. 43 ff.). In eingehender Darlegung folgt die Geschichte der Schelde-
sperre, des misslungenen Versuches Joseph IL., diese verderbliche Servitut von
seinen belgischen Provinzen abzuschütteln und der endlichen Vernichtung
derselben durch die französische Revolution (S. 46 fl.). Den grössten Theil
des Buches nimmt, wie billig, die Vorgeschichte der einschlagenden Normen
des Wiener Congresses und die Entwickelung der internationalen Fluss-
schifffahrt seit 1815 ein. Die Darstellung dieser Entwickelungsgeschichte,
welche ihren vorläufigen Abschluss in der Berliner Congoconferenz findet,
beruht auf den besten publieirten und manchen bisher noch unpublicirten
Quellen, welche dem Verfasser in seiner amtlichen Eigenschaft als langjähriger
Vertreter Frankreichs in der internationalen Donaukommission und als Dele-
girter zur Congoconferenz zur Verfügung standen.
Im Gegensatze zu manchen anderen Publikationen französischer Autoren
auf dem Gebiete des Völkerrechtes hinterlässt die vorliegende Schrift bei
ihrem Leser einen wohlthuenden Eindruck ernster, wissenschaftlicher Er-
fassung der behandelten Probleme, welche dem Autor durch Theorie und
Praxis völlig vertraut sind, anspruchsloser, schlichter Darstellung und un-
befangenen Strebens nach Wahrheit. Es ist begreiflich, dass ein französischer
Schriftsteller bei Behandlung der in Rede stehenden Frage mit einem Jeder-
mann wohlanstehenden Nationalbewusstsein auf den bedeutenden Antheil
hinweist, welcher der französischen Politik an der Beseitigung mittelalter-