Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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Indem die Vorcommission fünf Hauptheile, und die Bearbeitung jedes 
Haupttheiles durch einen besondern Redactor als dringend wünschenswerth 
bezeichnete, wollte sie die vorläufige Feststellung der von den einzelnen 
Redactoren entworfenen Haupttheile durch die Commission eintreten lassen. 
Hierauf sollte dann Ein Hauptreferent unter geeigneter Mitwirkung der 
einzelnen Redactoren nicht nur den allgemeinen Theil des Gesetzbuches, so- 
wie das Einführungsgesetz entwerfen, sondern auch hieran Vorschläge knüpfen, 
wegen der durch die Ausscheidung des allgemeinen Theiles etwa gebotenen 
Umgestaltung der einzelnen Hauptheile, desgleichen über deren Zusammen- 
fügung unter einander und mit dem allgemeinen Theile. 
Die Beschlussfassung über diese Arbeiten des Hauptreferenten wies die 
Vorcommission dann wieder der Entwurfscommission zu. 
Die unter dem Vorsitz des ‘damaligen Präsidenten des Reichsober- 
handelsgerichtes, Wirklichen Geheimen Rath Dr. Pırz am 17. Sept. 1874 
zum ersten Male zusammengetretene Entwurfscommission ist von den Vor- 
schlägen der Vorcommission in wesentlichen Punkten abgewichen. Zunächst 
hat sie nämlich die von der Vorcommission in fünf Haupttheile zerlegte Ar- 
beit in vier: Sachenrecht — Öbligationenrecht -- Familienrecht — Erb- 
recht zusammengezogen, und je einem Redactor überwiesen. 
Weiter ernannte sie von vorne herein einen fünften Redactor zur Aus- 
arbeitung des allgemeinen Theiles, um letzteren gleichzeitig mit den übrigen 
Haupttheilen fertig zu stellen. Während die Vorcommission es für gerathen 
erachtete, nicht von dem Allgemeinen zum Besonderen herabzusteigen, viel- 
mehr zunächst das Besondere fertig zu stellen und demnächst erst gewisser- 
massen aus fünf Einzel-Gesetzentwürfen das Allgemeine auszuscheiden, be- 
handelte die Entwurfscommission den allgemeinen Theil als den besonderen 
Theilen coordinirt, und ist hierdurch vielfach in einen für das Gesetzbuch 
nachtheiligen Doctrinarismus verfallen. 
Endlich hat die Commission aber die von ihrer Vorgängerin so warm 
befürwortete Ernennung eines Hauptreferenten zum grossen Schaden für die 
ganze Arbeit gänzlich unterlassen. 
Von ihrer ersten Sitzung an hüllte sich die Entwurfscommission in das 
Dunkel der Studirstube. Im Gegensatz zu dem Vorschlage der Vorcom- 
mission, welche eine gesonderte Berathung der einzelnen Theilentwürfe em- 
pfohlen hatte, berieth die Commission erst alle Theilentwürfe zusammen; 
nur hin und wieder brachte der Reichsanzeiger spärliche Notizen über den 
Fortgang der Arbeit, bis endlich nach dreizehnjährigem Warten der Ent- 
wurf mit Motiven dem Bundesrathe überreicht wurde. 
Was nun die Publication dieser Motive betrifft, so wird dieselbe in 
dem vorliegenden Werke von mehreren Seiten heftig getadelt, und als ein 
geradezu gefährliches Unternehmen bezeichnet. Mit Recht! — War auch das 
Material zu diesen Motiven einerseits in den Vorentwürfen der Redactoren 
der fünf Haupttheile und den von diesen wirklichen Commissionsmitgliedern
	        
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