— 136 —
Indem die Vorcommission fünf Hauptheile, und die Bearbeitung jedes
Haupttheiles durch einen besondern Redactor als dringend wünschenswerth
bezeichnete, wollte sie die vorläufige Feststellung der von den einzelnen
Redactoren entworfenen Haupttheile durch die Commission eintreten lassen.
Hierauf sollte dann Ein Hauptreferent unter geeigneter Mitwirkung der
einzelnen Redactoren nicht nur den allgemeinen Theil des Gesetzbuches, so-
wie das Einführungsgesetz entwerfen, sondern auch hieran Vorschläge knüpfen,
wegen der durch die Ausscheidung des allgemeinen Theiles etwa gebotenen
Umgestaltung der einzelnen Hauptheile, desgleichen über deren Zusammen-
fügung unter einander und mit dem allgemeinen Theile.
Die Beschlussfassung über diese Arbeiten des Hauptreferenten wies die
Vorcommission dann wieder der Entwurfscommission zu.
Die unter dem Vorsitz des ‘damaligen Präsidenten des Reichsober-
handelsgerichtes, Wirklichen Geheimen Rath Dr. Pırz am 17. Sept. 1874
zum ersten Male zusammengetretene Entwurfscommission ist von den Vor-
schlägen der Vorcommission in wesentlichen Punkten abgewichen. Zunächst
hat sie nämlich die von der Vorcommission in fünf Haupttheile zerlegte Ar-
beit in vier: Sachenrecht — Öbligationenrecht -- Familienrecht — Erb-
recht zusammengezogen, und je einem Redactor überwiesen.
Weiter ernannte sie von vorne herein einen fünften Redactor zur Aus-
arbeitung des allgemeinen Theiles, um letzteren gleichzeitig mit den übrigen
Haupttheilen fertig zu stellen. Während die Vorcommission es für gerathen
erachtete, nicht von dem Allgemeinen zum Besonderen herabzusteigen, viel-
mehr zunächst das Besondere fertig zu stellen und demnächst erst gewisser-
massen aus fünf Einzel-Gesetzentwürfen das Allgemeine auszuscheiden, be-
handelte die Entwurfscommission den allgemeinen Theil als den besonderen
Theilen coordinirt, und ist hierdurch vielfach in einen für das Gesetzbuch
nachtheiligen Doctrinarismus verfallen.
Endlich hat die Commission aber die von ihrer Vorgängerin so warm
befürwortete Ernennung eines Hauptreferenten zum grossen Schaden für die
ganze Arbeit gänzlich unterlassen.
Von ihrer ersten Sitzung an hüllte sich die Entwurfscommission in das
Dunkel der Studirstube. Im Gegensatz zu dem Vorschlage der Vorcom-
mission, welche eine gesonderte Berathung der einzelnen Theilentwürfe em-
pfohlen hatte, berieth die Commission erst alle Theilentwürfe zusammen;
nur hin und wieder brachte der Reichsanzeiger spärliche Notizen über den
Fortgang der Arbeit, bis endlich nach dreizehnjährigem Warten der Ent-
wurf mit Motiven dem Bundesrathe überreicht wurde.
Was nun die Publication dieser Motive betrifft, so wird dieselbe in
dem vorliegenden Werke von mehreren Seiten heftig getadelt, und als ein
geradezu gefährliches Unternehmen bezeichnet. Mit Recht! — War auch das
Material zu diesen Motiven einerseits in den Vorentwürfen der Redactoren
der fünf Haupttheile und den von diesen wirklichen Commissionsmitgliedern