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wie der Berberitze, der Wucherblume u. a., oder Thiere, wie
des Koloradokäfers, der Reblaus, Blutlaus, des Kohlweisslings,
der Mäuse, Sperlinge u. dergl.), die Störung oder Gefährdung
des Strassenverkehrs durch Beschädigung oder Versperrung der
Strassen etc., die Hinderung oder Gefährdung des Verkehrs der
Posten, Eisenbahnen und Telegraphen, die Uebertretung der zum
Schutz der Messen und Märkte erlassenen Vorschriften, die Ueber-
schreitung gewerblicher Concessionen, die Bekämpfung der Ver-
brechen (wovon die Ermittelung derselben nicht zu trennen ist,
da diese vorausgehen muss, ehe ein Zwang angewandt werden
kann), des Bettelns und der Landstreicherei, die Erzwingung des
Schulbesuchs u. s. w. Dass einzelne Zweige der Polizei-Verwal-
tung nicht den Ortspolizei-Behörden, sondern besonderen Behör-
den, wie den Berg-, Forst- und Eisenbahn-Behörden ausschliess-
lich übertragen sind, hat seinen Grund in der Nothwendigkeit
besonderer Fachkenntnisse bei der Ausübung des betreffenden
Zweiges der Polizei, oder in der räumlichen Angelegenheit der
zu schützenden Strecken, kann aber an dem aufgestellten Grund-
satz nichts ändern; denn auch eine solche besondere Verleihung
beruht stets auf einer besonderen Aeusserung des Staatswillens.
Ebenso widerspricht es nicht der hier ausgesprochenen An-
sicht, dass auch die Steuerbehörden Zwangsbefugnisse haben, da
diese Befugnisse sich nur auf die Beitreibung der directen und
indirecten Steuern beziehen, also Zwangsmittel ganz anderer Art
als die polizeilichen sind, während man allenfalls auch annehmen
könnte, dass diesen Behörden für ihr besonderes Gebiet eine
polizeiliche Gewalt ausdrücklich verliehen sei. Dass vielfach Organe
der Gemeinde-Verwaltung mit polizeilichen Befugnissen versehen
sind, ist ebenfalls keine Ausnahme; denn diese Behörden ver-
einigen nur kraft besonderer gesetzlicher Uebertragung eine doppelte
Amtsthätigkeit: die verwaltende und die polizeiliche, in ihrer
Person. Auch dass man vielfach den Gemeinden die Kosten der
Polizei-Verwaltung ganz oder theilweise übertragen hat, ändert