Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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durch eigene Thätigkeit realisirt, mit rechtlicher Macht bekleidet, 
an seine Emanationen rechtliche Wirkungen knüpft. Wenn man 
dies Moment im Begriff des Rechtssubjectes festhält, so entgeht 
man den irrigen Oonsequenzen, zu denen die IHERIN@’sche De- 
finition führt und welche BEkKErR zum Theil gezogen hat. Es ist 
ganz gleichgiltig, ob ein Rechtsinstitut die Interessen dieser oder 
jener Subjecte schützen will, so lange die Rechtsordnung den 
Willen nicht anerkennt, dessen eigene, selbständige Thätigkeit 
dieselben zur Realisirung zu bringen befugt ist. Das Subject 
dieses Willens, der herrschenden und handelnden Rechtsordnung 
gegenüber gestellt, heisst „Partei“, und desshalb kann man in dem 
Einräumen von Parteirechten seitens der Rechtsordnung das zweite 
charakteristische Merkmal der Rechtssubjectivität erkennen. Die 
Dispositionsmöglickeit ist ein wesentliches Element im Begriff 
von Recht und Rechtssubject, aber nicht das allein charakte- 
ristische, wie das \Willensdogma meint; ebenso wesentlich ist die 
Beschaffenheit desjenigen Interessentypus, den die Rechtsordnung 
für hinreichend wichtig hält, um ihn durch Anerkennung einer 
ihn realisirenden Willensthätigkeit zum Selbstzweck, zum Recht zu 
erheben. 
Die meisten Einwendungen, welche gegen das Heranziehen 
des Zweckmomentes gemacht werden, beruhen auf einem Miss- 
verständnisse desselben, zum Theil provocirt durch ungeschickte 
Formulirungen. Nicht das „Gesammtinteresse* eines Menschen 
ist das Substrat seiner Rechtssubjectivität, sondern das Interesse, 
das man durchschnittlich daran hat, dass ein Darlehen zurück- 
erstattet, eine qualificirte thatsächliche Innehabung nicht gestört 
werde, dass die Gatten sich Treue bewahren, die Kinder in ethisch 
geforderter Weise erzogen und beeinflusst werden, dass so und 
so beschaffenen Steuern gezahlt, Kriegsdienste dieser oder jener 
Art geleistet werden u. s. w.: das sind die Interessen, welche 
durch die entsprechende gesetzliche Formulirung ihren Ausdruck 
finden und durch Anerkennung und Beschützung einer auf ihre
	        
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