Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

Aufsätze. 
Inwieweit steht Art.2 der Reichsverfassung einer 
landesrechtlichen Regelung der Dauer der Arbeits- 
zeit in den Bergwerken entgegen? 
Von 
NEUKAMP, Amtsrichter in Bochum. 
  
Die amtliche „Denkschrift über die Untersuchung der Arbeiter- 
und Betriebsverhältnisse in den Steinkohlenbezirken“ behandelt 
8. 21—26 unter den Ueberschriften „Schichtdauer“ und „Ueber- 
schichten“ die Frage der Dauer der Arbeitszeit in den Bergwerken 
und streift auch das Problem, inwieweit einer übermässigen Aus- 
dehnung der Arbeitszeit im Interesse der Arbeiter entgegenge- 
treten werden kann. — 
Da in der Denkschrift S. 24 anerkannt worden, dass nach 
Lage der gegenwärtigen Gesetzgebung ein Uebermass von Ueber- 
schichten nicht bloss vorkommen kann, sondern, wenn auch nur 
vereinzelt, hie und da thatsächlich gefordert und geleistet ist, so 
tritt die von mir bereits in der Abhandlung: „Vertragsbruch und 
Ueberschichten“ (BRASSERT’s Archiv für Bergrecht 1889 8. 560 ff.) 
besprochene Frage der Einführung einer Maximalarbeitszeit aus 
dem Rahmen der akademischen Erörterung heraus in das Gebiet 
praktischer, legislativ-politischer Erwägung. 
Einer Verwirklichung ist der von mir entwickelte Gedanke 
ganz unerwartet durch die neuesten epochemachenden Kaiser- 
lichen Erlasse vom 4. Februar 1890 näher gerückt, indem es in 
dem zweiten derselben u. A. wörtlich heısst: 
Archiv für Öffentliches Recht. V. 3. 22
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.