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3) die Feuer-Polizei überhaupt ®), und im Besonderen bei
Fabrikbetrieben °°);
4) die Gesundheits-Polizei”°), die Sorge für Beschaffung
reinen Trinkwassers ?!).
III. Das Kammergericht hat ausgesprochen, dass
der Erlass einer Polizei-Verordnung zur Durchführung einer
Feuerlösch-Ordnung nicht zum sicherheitspolizeilichen Gebiete
gehöre, indem es sagt:
„Als sicherheits -polizeiliche Vorschriften sind nur die-
jenigen anzusehen, welche die bestehende Rechtsordnung vor
widerrechtlichen Angriffen Einzelner schützen“ ??).
85. Entwickelung des Begriffs der Sicherheits-
Polizei insbesondere.
Wollen wir nun, im Anschluss an die in den vorhergehenden
beiden Paragraphen, den Begriff der Sicherheits-Polizei ableiten,
so müssen wir davon ausgehen, dass wir im & 2 festgestellt hatten,
es sei das Gebiet der autoritativen Zwangsgewalt das Feld,
auf welchem die Polizei ihre Thätigkeit entfaltet und innerhalb
dieses Gebietes müssen wir dann weiter, unserer Gesetzgebung
entsprechend, das der Sicherheits- und der Verwaltungs-Polizei
unterscheiden. Diese letztere Bezeichnung ist an Stelle der
älteren, wie wir gesehen, zu Verwechselungen führenden Bezeich-
nung der Wohlfahrts-Polizei getreten 72°).
Ehe wir aber zu den einzelnen Gegenständen übergehen,
welche der Sicherheits-Polizei zu überweisen sein möchten, muss
zunächst noch zweierlei festgestellt werden.
68) BinseeL V S. 154, VI S. 172.
6°) das. VI S. 78.
0) das. VI S. 172.
1) das. VO S. 171.
2) das. S. 304.
72a) Vgl. SchuLze zu Anm. 4.