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muss. Zu deren Verständniss erscheint jedoch eine kurze Skizzi-
rung der Hausgeschichte nothwendig.
Der gemeinsame Stammvater aller jetzt vorhandenen Linien
des Lippe’schen Hauses ist Graf Simon VI. (} 1613). Von seinen
drei Söhnen folgte nach der von ihm eingeführten Primogenitur-
ordnung der älteste, Simon VII. (T 1627), in der Herrschaft,
während die beiden jüngeren Söhne mit Paragien, selbständigen
Herrschaften unter der Landeshoheit des ältesten, und zwar der
zweite Sohn, Otto II., mit Bracke, der dritte, Philipp IL., mit
Alverdissen und Lipperode abgefunden wurden. Die Bracke’sche
Linie Otto’s II. starb 1709 aus, kommt also hier nicht weiter in
Betracht. Der jüngste Sohn, Philipp II., erwarb durch Testament
seiner Schwester, welche als Mutter des letzten Grafen von
Schaumburg dessen Grafschaft kraft Intestaterbrechtes in Besitz
genommen hatte, dieses Gebiet. Da dasselbe jedoch gleichzeitig
von Hessen-Kassel als heimgefallenes Lehen beansprucht wurde,
kam es zwischen den streitenden Theilen 1647 zu einem im West-
fälischen Frieden (J. P. @. XV 83) bestätigten Vergleiche, ver-
möge dessen die Grafschaft zwischen Hessen-Kassel und dem
Grafen Philipp getheilt wurde. Der Antheil des letzteren, nach
dem Namen des Erwerbers als Schaumburg-Lippe bezeichnet, ist
also kein Bestandtheil der Lippe’schen Lande, sondern eine selb-
ständige Erwerbung eines Mitgliedes des Lippe’schen Hauses, in
der auch nur die Nachkommen des ersten Erwerbers, nicht aber
andere Linien des Gesammthauses successionsberechtigt sind.
Der Stifter der ältesten in Lippe regierenden Linie, Simon VII.,
hatte zwei Söhne, Hermann Adolf ( 1666), von dem das jetzt
in Lippe regierende fürstliche Haus abstammt, und Jobst Hermann
(T 1678), der mit den Paragien Schwalenberg und Sternberg aus-
gestattet wurde. Von den beiden Enkeln des letzteren, Friedrich
Karl August und Friedrich Johann Ludwig (beide T 1781),
stammen die sogenannten erbherrlichen Nebenlinien des fürstlichen
Hauses ab, die sich nach früher in ihrem Besitze befindlichen