Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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mit geringern Alimentis nach Zeit und Umständen ihres Vaters 
und Vettern zufrieden sein“ !*). 
Nun heirathete der Graf Ludwig Heinrich von Lippe-Biester- 
feld im Widerspruche mit dem eben erwähnten brüderlichen Ver- 
gleiche von 1749 eine gewisse Elisabeth Christine Kellnerin. 
Diese Ehe wurde durch kaiserliches Reichshofrathsreskript vom 
19. October 1786) auf Antrag der Agnaten für eine notorische 
Missheirath im Sinne des Art. 22 8 4 der Wahlcapitulation er- 
klärt, der Frau und der Descendenz aus dieser Ehe Geschlechts- 
name und Wappen, jegliches Successionsrecht und sonstiger den 
Mitgliedern des Hauses zustehende Anspruch abgesprochen. 
Zwischen dem Grafen Ludwig Heinrich und seinen Agnaten kam 
dann am 11. Mai 1787 ein Vergleich zu Stande !C). In demselben 
verzichtete ersterer für seine Nachkommenschaft aus dieser un- 
ebenbürtigen Ehe auf alle Lippe’schen Geschlechtsvorzüge und 
Würden, sowie auf alle hausgesetzlichen Vortheile und Successions- 
rechte und erhielt für dieselbe als Entschädigung eine vererbliche 
Alimentation von 1200 Thlrn., „jedoch nicht als apanagium, son- 
dern als Aliment und Pension“. Die Nachkommen aus dieser 
Ehe wurden 1792 von dem Reichsvikar Karl Theodor unter dem 
Namen „von Falkenflucht“ in den reichsgräflichen Stand erhoben. 
Aus diesen Präcedensfällen lässt sich soviel als unzweifel- 
hafte Hausobservanz feststellen, dass in Uebereinstimmung mit dem 
gemeinen Privatfürstenrechte die Ehe eines Mitgliedes des Hauses 
mit einer bürgerlichen Person eine unstreitige Missheirath ist und 
die Successionsunfähigkeit der Descendenz zur Folge hat. Ebenso 
wie nach gemeinem Privatfürstenrechte sind aber auch nach der 
Lippe’schen Hausverfassung damit diejenigen Fälle erschöpft, in 
denen das Vorhandensein einer Missheirath nicht bestritten wird. 
  
  
14) Mitgetheilt bei H. ScuuLze, Aus der Praxis des Staats- und Privat- 
rechts S. 235. 
15) Abgedruckt bei H. Scuurze, Hausgesetze Bd. 2, S. 178. 
18) Abgedruckt, a. a. O. S. 179 £i. 
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