Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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schwerwiegenden Probleme zu lösen, deren Lösung er als noth- 
wendige Voraussetzung für die Beantwortung seines engern und 
eigentlichen Themas bezeichnet. Auch ist es seinerseits ein Iır- 
thum, wenn er annimmt, die von ihm gewonnenen Resultate 
beruhten auf der analytischen Methode. Das genaue Gegentheil 
ist der Fall. Seine Methode ist die der intuitiven Begrifiskon- 
struktion, die der Beglaubigung durch eine eingehende Analyse 
der konkreten staatlichen und rechtlichen Erscheinungen entbehrt. 
Trotzdem wird Niemand das Buch aus der Hand legen ohne 
überall angeregt und oft befriedigt zu sein. Der beneidenswerthe 
Vorzug der Jugend, frisch und zuversichtlich auch an die 
schwierigsten Probleme heranzutreten und die eigenen Ansichten 
in flüssigem Schwung vorzutrager, gewinnt uns auch hier mit 
aller seiner Liebenswürdigkeit und er flösst uns das Zutrauen 
ein, dass eine schärfere Disziplin der überquellenden Gedanken 
gereifte Früchte zeitigen wird.
	        
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