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12) die Ertheilung von Üoncessionen zu Concerten, Tanz-
13)
14)
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16)
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19)
20)
musiken, Illuminationen, Fackelzügen, Ständchen, Feuer-
werken, Steigen von Luftballons, Schlittenfahrten, Vogel-
und Scheibenschiessen, Maskenbällen, zu künstlerischen
Productionen aller Art, Vorlesungen und Akademien, zu
allen Arten Schaustellungen und sonstigen Sehenswürdig-
keiten, zu Aufstellung von Menagerien, Bereiterbuden,
Productionen von Seiltänzern u. s. w. und Aufsichtsführung
bei allen diesen Vorkommenheiten ;
doch verbleibt dem Stadtrath als städtischer Obrig-
keit die Concessionsertheilung zum gewerbsmässigen Musik-
machen,
die gesammte Gesindepolizei, einschliesslich der Conces-
sionirung zur Gesindemäkelei,
Erörterung vorgekommener Unglücksfälle, bei welchen
Menschen verletzt oder getödtet worden sind,
Concurrenz mit den Criminalbehörden zu Entdeckung
von Verbrechen, Ergreifung der Thäter und Sicherung
des corpus delicti,
die Aufhebung der Selbstmörder und Verunglückten,
Verfügung wegen Behandlung Scheintodter ete., Wieder-
belebungsversuche,
Anwendung aller zulässigen Sicherungsmittel gegen ge-
fährliche und verdächtige Personen überhaupt, daher auch
Ausweisung derselben, bezüglich deren Transport,
Ueberwachung gemeingefährlicher Individuen, Führung der
Vigilanzbücher, der Steckbriefrollen, der Verzeichnisse
über gestohlene (egenstände etc.,
Haussuchungen, Nachforschungen, Verhaftungen, vorläufige
Vernehmungen und andere schleunige Expeditionen bei
beabsichtigten oder bereits verübten Verbrechen und
Vergehungen,
die Untersuchung und Bestrafung der Widersetzlichkeit