Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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vorliegenden Werke ein umfassendes und klares Bild der Entwicklung und 
des heutigen Zustandes des gesammten badischen Staatshaushaltes entworfen. 
Ausgangspunkt der Entwicklung ist die Finanzlage der beiden Jahre der 
Finanzperiode 1868/69, die ersten, für welche nach Auflösung des Deutschen 
Bundes in Baden eine Budgetaufstellung erfolgte und zugleich die letzten 
vor Gründung des Deutschen Reiches. Der Endpunkt der Entwicklung führt 
bis zur unmittelbaren Gegenwart (1889). 
Ist jede entwicklungsgeschichtliche Darstellung der Finanzlage eines 
Staates an sich eine werthvolle Bereicherung der staatswissenschaftlichen 
Literatur‘, so erhält die vorliegende !Arbeit schon mit Rücksicht auf den 
Zeitraum, auf welchen sie sich bezieht, eine nicht nur für Baden, sondern 
auch für alle übrigen Gliedstaaten des Deutschen Reiches aussergewöhnliche 
Bedeutung, indem sie die Einwirkung der Gründung des Deutschen Reiches 
und des deutsch-französischen Krieges auf den Staatshaushalt eines so her- 
vorragenden Bundesstaates, wie Baden nachweist. 
Es kann hier des Ortes nicht sein, den überaus reichhaltigen Inhalt 
des Buches auch nur in summarischer Weise mitzutheilen, und es möge ge- 
nügen, diejenigen, welche sich für den Gegenstand interessiren, aufmerksam 
zu machen, was sie in dem mit wissenschaftlicher Gründlichkeit und Sach- 
kenntniss geschriebenen Werke zu suchen haben. Die Systematik ist mit 
der Natur des Gegenstandes von selbst gegeben; in dem ersten Buche wird 
der Staatshaushalt Baden’s in den Jahren 1868/69, im zweiten die Ent- 
wicklung von 1869 bis zur Gegenwart und im dritten Buche der Zustand 
der Finanzen nach dem Budget für die Jahre 1888/89 dargestellt. Innerhalb 
der einzelnen Bücher ist, wie dies bei einer vergleichenden und geschichtlich 
fortschreitenden Darstellung sich von selbst ergibt, die Anordnung des Stoffes 
allenthalben die gleiche. So enthält jedes Buch zunächst ein Kapitel über 
die Ausgaben der allgemeinen Staatsverwaltung, sowohl unter dem Gesichts- 
punkte der Organisation der Verwaltung, als auch unter dem der Zweck- 
bestimmung der Staatsausgaben unter besonderer Berücksichtigung und 
Hervorhebung der Ausgaben für den Personalbedarf. Ein zweites Kapitel 
jedes Buches handelt von den Einnahmen der allgemeinen Staatsverwaltung, 
dem Steuersystem im ganzen, wie von den einzelnen Einkommensquellen als: 
Einnahmem aus staatlichem Grundbesitz und aus der Salinenverwaltung, 
direkten Steuern, Verbrauchs- und Verkehrssteuern, Gebühren, während die 
Einnahmen aus den staatlichen Verkehrsanstalten vermöge ihrer aparten 
Stellung im Staatsbudget in einem besonderen Kapitel behandelt werden. 
Ein weiteres Kapitel hat die allgemeine Staatsschuld und die Amortisations- 
kasse, das Schlusskapitel jedes Buches die Bilanz des Budgets und die all- 
gemeine Lage des Staatshaushaltes zum Gegenstande. Hierzu kommen noch 
im zweiten und dritten Buche je ein bemerkenswerthes Kapitel „über Reichs- 
finanzen und Landesfinanzen. Die Ausführungen dieser letzten Kapitel, 
sowie über die während des behandelten Zeitabschnittes erfolgte Reform der
	        
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