Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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Lichts (soweit dies nicht Sache der Nachtwächter ist), 
auf das Tabakrauchen an feuergefährlichen Orten, ferner 
über den Transport, Verkauf und die sichere Aufbewah- 
rung von Pulver, Feuerwerksgegenständen, Zündrequisiten 
und überhaupt aller leicht entzündbaren und explodirenden 
Gegenständen, 
Leitung des städtischen Armenwesens, einschliesslich der 
Ausfertigung von Armuthszeugnissen, 
Ausstellung der Heimathscheine für das In- und Aus- 
land, der Aufnahmezeugnisse, Auswanderungsscheine etc. 
Rekrutirungsangelegenheiten,, einschliesslich der Ueber- 
wachung der Dienst- und Kriegsreservisten und Rekru- 
tirungspflichtigen, 
die Aufsichtsführung über das Ziehkinderwesen, 
die Cognition über öffentliche Unterstützungsgesuche und 
Verfahren hinsichtlich derselben, beziehentlich ihrer Ver- 
öffentlichung, 
die Unterbringung derjenigen Personen, welche nur um 
deswillen, weil sie mittellos sind und kein Obdach haben 
oder finden, während der Nacht freiwillig im Polizeihause 
sich melden und um Unterkommen bitten. 
In Leipzig ist die Eintheilung dahin getroffen: dem Polizei- 
Amt ist als dem Gebiet der Sicherheits-Polizei zugehörig über- 
wiesen: 
1) 
2) 
Das gesammte Meldewesen bezüglich der dauernd oder 
nur vorübergehend aufhältlichen Personen, insbesondere 
die Controlle über Einwohner und Fremde, sowie die 
Führung der hierzu erforderlichen Register und die Aus- 
stellung der den Aufenthalt in hiesiger Stadt betreffenden 
Bescheinigungen, der Führungs-Atteste, Verhaltscheine etc., 
die Ausstellung von Pässen, Passkarten und sonstigen 
Reiselegitimationen, insbesondere auch die Ausfertigung 
der Gewerbelegitimationskarten für Handlungsreisende,
	        
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