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ertheilung dem Polizei-Amte nur in jedem Falle Mit-
theilung zu machen,
die Aufsichtsführung über Gasthöfe und Restaurationen,
einschliesslich der Erlassung und Handhabung von Vor-
schriften über die Polizeistunde,
die Ertheilung der Erlaubniss zu öffentlichen Auf- und
Umzügen, sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung bei denselben,
die Fürsorge für Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe
und Ordnung überhaupt und die Veranstaltungen zur
Sicherung der Person und des Eigenthums,
die Aufsichtsführung über das öffentliche Fuhrwesen, ins-
besondere die Beaufsichtigung des Droschkenwesens und
die Ueberwachung der Bestimmungen des Pferdebahn-
regulativs,
die Regelung und Beaufsichtigung des Kahnfahrens auf
den zum Stadtgebiet gehörigen Flüssen und Teichen,
die Bahnpolizei nach Massgabe der Verordnung, die
Publication des Bahnpolizei-Reglements für die Eisen-
bahnen Deutschlands betreffend, vom 17. April 1872,
die Aufsicht über Ausübung der Jagd und der Fischerei,
sowie die Ausstellung der Jagdkarten und die Beglaubi-
gung und Ausgabe der Fischkarten,
die Aufhebung von Verunglückten und Selbstmördern,
sowie die erste Fürsorge für Personen, welche auf der
Strasse erkrankt oder verletzt worden sind,
die Aufsichtsführung über die Veranstaltung von öffent-
lichen Sammlungen, sowie von Lotterien und öffentlichen
Ausspielungen,
die gesammte Press-Polizei, wohin auch die Genehmigung
der nach $ 56 der Gewerbe-Ordnung von den Üolpor-
teuren zu führenden Druckschriften-Verzeichnisse, sowie
die Ueberwachung der Leihbibliotheken zu rechnen,