Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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grösserem Nachtheil, Strafe oder wegen des direct dem Einzelnen 
daraus erwachsenden Nutzens, der übrigens keineswegs nur in 
einer materiellen Bereicherung zu bestehen braucht. Das ist das 
Gewöhnliche in Haupt und Gliedern, in hoher oder niederer Stel- 
lung zum Staat. Damit muss jede praktische Politik um so mehr 
rechnen, je grösser und complicirter die Verhältnisse sind und je 
leichter man in solchen Verhältnissen die Richtung seiner Thaten 
verstecken oder maskiren kann. 
Bei alledem aber ist für nur durch Massen zu realisirende 
Zwecke, bei denen alle oder doch überwiegend viele auch ihre 
individuellen Sonderzwecke engagirt sehen und sie direct oder 
indirect zu fördern hoffen, eine gemeinsame Führung nothwendig. 
Man kann darüber verschiedene Meinung haben, wie sie einzu- 
richten sei, nicht aber darüber, dass sie unabweisbar. Je ursprüng- 
licher die Verhältnisse, desto mehr wird sie schon auf natürlichem 
Wege gegeben sein und unter allen Umständen sich auf eine 
einzige Persönlichkeit hinausspitzen, welche, dauernd oder vorüber- 
gehend, für alle oder nur für einzelne Fälle, möglicherweise unter 
verschiedenen Nebenumständen und aus verschiedenen formellen 
Rechtstiteln die Leitung in der Hand hat. 
Die Stellung dieser einen Persönlichkeit kann jedoch princi- 
piell eine sehr verschiedene sein, je nachdem sie nämlich nur auf 
einem Mandat der Gesammtheit bezw. der Führer ihrer Theile 
beruht, oder die fragliche Gesammtheit in ihrer Einheit eigentlich 
nur als das Product der Autorität oder Schöpferkraft jener Per- 
sönlichkeit erscheint, bezüglich erscheinen soll. 
Die erstere Lage ist die einer obersten republikanischen 
Magistratur, wo die höchste Autorität bei der Gesammtheit bleibt; 
die andere Lage ist oder war doch wenigstens lange theoretisch 
die eines Monarchen, der sich jedoch, wie die Erfahrung zeigt, 
in der Praxis von dem Charakter des Volksmandatars niemals 
gänzlich hat frei machen können. Da übrigens auch im 
ersten Falle die Leistungsfähigkeit der Gesammtheit doch stets
	        
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