Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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wenn auch noch so selten zur Anwendung kommenden Rechts 
nur eine Krone übrig liesse, welche nicht das Symbol der sou- 
veränen Gewalt des Staates wäre, und sie zum Gegenstande 
des Begehrens für Jeden machte, der den Muth hätte und die 
Kraft sich zutraute, danach zu greifen. 
Stetigkeit und Friede, welche, ohne eine geordnete reforma- 
torische Bewegung auszuschliessen, die Hauptaufgabe jedes Staates, 
insbesondere aber des monarchischen sind, wären dahin und der 
Staat triebe in jene wildbrandende See hinaus, deren Bild uns 
allenthalben als die bisherige Staatsform stürzende Revolution 
entgegentritt, die selbst dann, wenn auf diesem Wege aus der 
Monarchie die Republik hervorgegangen, ihren beunruhigenden 
Charakter noch lange darnach erhält. Denn es kommt in Be- 
tracht, dass, wie oben gezeigt, es immer leichter ist und ehr- 
licher geschehen kann, auf den Willen eines wohlmeinenden und 
klugen Monarchen einzuwirken, als auf die Gesammtheit eines 
souveränen Volkes; und während man dort leicht erfährt, was 
der Souverän will, bietet auch die Bequemlichkeit der Formu- 
lirung dieses Willens und dessen Verbindung mit einer bestimmten 
Persönlichkeit — alles dies natürlich unter der Voraussetzung 
verfassungsmässigen Verhaltens — eine grössere Garantie für den 
Vollzug, als dies bei der Souveränetät des Volkes möglich ist. 
Es liegt im Wesen der demokratischen Republik, dass die 
Volksrepräsentanten durch das sogen. mandat imperatif ihrer 
Committenten eine gebundene Marschroute ihrer Thätigkeit er- 
halten. Dies ist eine ebenso gefährliche, wie bedenkliche Sache, 
denn einmal erhalten die Repräsentanten ihr Mandat nicht vom 
Souverän, nicht vom ganzen Volke, sondern immer nur von ihrem 
Wahlkreise. Man muss also annehmen, dass jeder solche Wahl- 
kreis wiederum Repräsentant des ganzen Volkes ist. Diese An- 
nahme ist aber unzulässig, um so mehr, als ja erst durch die 
Gesammtrepräsentation vernünftigerweise das, was der Souverän, 
was das Volk will, eruirt werden soll.
	        
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