Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

Aufsätze. 
Ueber kirchliche Simultanverhältnisse. 
Von 
Prof. Dr. Em Seswıne in Erlangen. 
In den nachfolgenden Ausführungen soll keineswegs eine 
erschöpfende systematische Darstellung des Simultanrechts ent- 
halten sein. Für eine solche fehlt es noch allzusehr an ein- 
gehenden particularrechtlichen Untersuchungen, wie sie Könuze !) 
für Hessen und Kraıs?) für Bayern geliefert haben. Eine voll- 
ständige Erfassung des Institutes wird überhaupt erst möglich 
sein auf Grund eines exacten statistischen und historischen Ma- 
terials, wie es bisher nur für Hessen beigebracht ist, welches 
aber für die gesammten deutschen Verhältnisse zu beschaffen, 
nicht unerhebliche Schwierigkeiten bietet?). Auf Grund des vor- 
handenen Materials habe ich mich namentlich den constructiven 
Fragen zugewendet und hoffe zur richtigen Erkenntniss des 
interessanten Rechtsinstitutes und zur Lösung der vielen Contro- 
'versen wenigstens einen kleinen Beitrag liefern zu können. 
'!) „Die Simultankirchen im Grossherzogthum Hessen, ihre Geschichte 
und ihre Rechtsverhältnisse“, Darmstadt 1889 (in Zukunft citirt: Simultan- 
kirchen), sowie Kirchenrecht der’ ev. Kirche des Grossherzogthum Hessen- 
Darmstadt 1884. 
?) „Kirchliche Simultanverhältnisse insbesondere nach bayerischem Rechte* 
Würzburg 1890. 
®) Vgl. auch Könzer, in Theolog. Literaturzeitung 1891, S. 50. 
Archiv für Öffentliches Recht. VII. 1. 1
	        
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