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und Volk, als die Basis der ausgeglichenen Rechte und Pflichten
beider erscheint. Sie schliesst den Janustempel der ewigen inneren
Kriege, beendigt die Meinungsverschiedenheiten über die dem
Staate entsprechende Form, verleiht der neuen Dynastie statt der
juristisch immer bedenklichen Basis des göttlichen Rechts die
rechtlich feste und sichere Grundlage des Gesetzes, ohne die Ent-
wicklung eines pietätvollen ethischen Gefühls für die Krone und
ihren Träger auszuschliessen, und gewährte dem Staate jene
Stetigkeit, welche allein es ermöglichte des Landes und Volkes volle
Kraft zu jener Entwicklung zu bringen, durch welche England
nicht nur zu einem der mächtigsten und freiesten, sondern auch
zu einem die Oultur in alle Welttheile tragenden Gesammtwesen
erstarkte. Die überaus gedrückte Ausnahmsstellung, in welche
England Irland mit unbarmherziger Gewalt drängen zu müssen
geglaubt hat, oder die Meinung Englands, dass Irland in das
englisch-schottische System aus kirchlichen, ethnologischen und
handelspolitischen Gründen nicht anders denn dienend einzu-
passen sei, das ist so wenig wie ein in mancher Beziehung
bemerkbarer Rückgang. in der Achtung des Parlaments eine
Schuld des Constitutionalismus als vielmehr eine Wirkung des
von ihm gemachten Gebrauchs, also einer schweren Verschul-
dung an ihm.
Auf dem Continent beginnt der moderne Constitutionalismus,
wenn man von der wesentlich auf dem Volksgedanken ruhenden
französischen Verfassung vom Jahre 1791 und von der durch und
durch auf republikanischen Ideen ruhenden spanischen Üortez-
verfassung absieht, mit der französischen Karte vom Jahre 1814.
Auch hier sehen wir ein Versöhnungs- und Ausgleichungswerk
vor uns, bestrebt, Frankreich nach den damaligen Zuständen mög-
lichst in seinem Innern zu pacificiren und dem an sich so reichen,
aber inzwischen erschöpfteu und creditlos gewordenen Lande die
Entfaltung seiner Kräfte zu ermöglichen. Die Vertreibung der
alten Bourbonen 1830 war keine Folge des Constitutionalismus,