Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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und Volk, als die Basis der ausgeglichenen Rechte und Pflichten 
beider erscheint. Sie schliesst den Janustempel der ewigen inneren 
Kriege, beendigt die Meinungsverschiedenheiten über die dem 
Staate entsprechende Form, verleiht der neuen Dynastie statt der 
juristisch immer bedenklichen Basis des göttlichen Rechts die 
rechtlich feste und sichere Grundlage des Gesetzes, ohne die Ent- 
wicklung eines pietätvollen ethischen Gefühls für die Krone und 
ihren Träger auszuschliessen, und gewährte dem Staate jene 
Stetigkeit, welche allein es ermöglichte des Landes und Volkes volle 
Kraft zu jener Entwicklung zu bringen, durch welche England 
nicht nur zu einem der mächtigsten und freiesten, sondern auch 
zu einem die Oultur in alle Welttheile tragenden Gesammtwesen 
erstarkte. Die überaus gedrückte Ausnahmsstellung, in welche 
England Irland mit unbarmherziger Gewalt drängen zu müssen 
geglaubt hat, oder die Meinung Englands, dass Irland in das 
englisch-schottische System aus kirchlichen, ethnologischen und 
handelspolitischen Gründen nicht anders denn dienend einzu- 
passen sei, das ist so wenig wie ein in mancher Beziehung 
bemerkbarer Rückgang. in der Achtung des Parlaments eine 
Schuld des Constitutionalismus als vielmehr eine Wirkung des 
von ihm gemachten Gebrauchs, also einer schweren Verschul- 
dung an ihm. 
Auf dem Continent beginnt der moderne Constitutionalismus, 
wenn man von der wesentlich auf dem Volksgedanken ruhenden 
französischen Verfassung vom Jahre 1791 und von der durch und 
durch auf republikanischen Ideen ruhenden spanischen Üortez- 
verfassung absieht, mit der französischen Karte vom Jahre 1814. 
Auch hier sehen wir ein Versöhnungs- und Ausgleichungswerk 
vor uns, bestrebt, Frankreich nach den damaligen Zuständen mög- 
lichst in seinem Innern zu pacificiren und dem an sich so reichen, 
aber inzwischen erschöpfteu und creditlos gewordenen Lande die 
Entfaltung seiner Kräfte zu ermöglichen. Die Vertreibung der 
alten Bourbonen 1830 war keine Folge des Constitutionalismus,
	        
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