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statistische Material ist sehr dürftig. Genaue Nachweise wären
nur mit erheblichen Schwierigkeiten zu beschaffen gewesen, so
werde ich mich mit einer Zusammenstellung aus den verschie-
denen Handbüchern begnügen. Für Bayern habe ich eine Zu-
sammenstellung in der Neuen kirchlichen Zeitschrift 1891 ver-
sucht °).
1. In Preussen hing die Einführung von Simultankirchen zu-
sammen mit den Versuchen der Union lutherischer und refor-
mirter Lehre. Im Einzelnen vgl. Jakosson, Ev. Kirchenrecht
des preussischen Staates. Halle 1864. 8. 6. Zeitschr. für
Kirchenrecht 3, 329. 300. 306. 310. 312.
Am Ende des vorigen Jahrhunderts hegte die preussische
Regierung den Wunsch, das Simultaneum in Westpreussen ein-
zuführen. Der katholische Clerus leistete jedoch solchen Wider-
stand, dass die Einführung unterblieb. Vgl. Jaxosson, Ev.
Kirchenrecht des preussischen Staates. S. 127.
Gegenwärtig finden sich noch viele Simultaneen in der
Rheinprovinz, in Westphalen und in Schlesien ®). Diese Simul-
taneen sind von jeher Quelle vieler Streitigkeiten gewesen. Die
Evangelischen haben daher, wenn es anging, dieselben zu lösen
gesucht, z. B. durch Abkaufen ?) oder Verzichten !°P). In der
rheinischen Provinzialsynode ist daher einmal der Antrag gestellt
worden, die Auflösung der Simultaneen auf gesetzgeberischem
Wege zu veranlassen !}).
”) Für die Zuverlässigkeit und volle Correctheit der folgenden Angaben
kann ich natürlich irgend eine Garantie nicht übernehmen.
®) Vgl. hierüber Jakoson, Evangelisches Kirchenrecht 8. 127 ff. ferner
Gesch. der Quellen des Kirchenrechts des preussischen Staates 4, 3. S. 433,
583. 692 ff., 713. 714. 718. Auf der Würzburger Bischofskonferenz wurden
für Schlesien allein 127 Simultaneen genannt (Archiv f.k. K.R. 22, 264). In
Güldenstedt im Osnabrückschen war bis 1850 auch der Gottesdienst ge-
mischt (!). Vgl. protest. Kirchenzeitung 1854 S. 102.
>) JakoBson, Gesch. 4, 3. 150. Anm. 49.
10) So in Gütersloh. Jakopson, Ev. Kirchenr. S. 127 Anm. 17.
1) JakoBson, Ev. Kirchenr. S. 127.