Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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Das gerichtliche Rechnungslegungswesen in Preussen. Syste- 
matische Zusammenstellung aller die Rechnungslegung etc. betreffen- 
den Vorschriften. Mit Erläuterungen und Beispielen herausgegeben 
von Johannes Wollenzien, Rendant der kgl. Gerichtskasse zu 
Pleschen und Heinrich Walter, Rechtsanwalt und Notar a. D. in 
Berlin. Zwei Bände, Berlin, Siemenroth und Worms 1888-1890. 
Zahlreiche Fragen, welche der Technik der preussischen Justizverwaltung 
angehören, zugleich aber auch Licht werfen auf breite Streifen der Staats- 
verwaltung, der Finanzkontrolle, der Rechnungslegung, Decharge und ver- 
wandter Materien, finden im vorliegenden umfassend angelegten und mit 
grosser Sachkenntniss gruppirten Quellenwerk eingehende Präcisirung und 
Entscheidung an der Hand des authentischen Rechtsstoffes. Die fast er- 
drückende Menge von Specialbestimmungen über das gesammte Etats- und 
Rechnungswesen gelangt hier in eine gute Uebersicht, das Räderwerk der 
grossen Maschine ist in seine 'T'heile zerlegt. Verschiedene Staaten, allen 
voran Oesterreich — an der Wiener Juristenfacultät besteht seit Jahrzehnten 
eine Lehrkanzel für Staatsrechnungswissenschaft — haben die Wichtigkeit 
des hier behandelten Stoffes von altersher anerkannt und ihrer Lehre selbst 
im Rahmen des akademischen Unterrichts angemessene Berücksichtigung 
gewidmet. Die mühevolle Arbeit von J. WorLexzıen und H. WALTER wird 
daher in weiten Kreisen einem bestehenden Informationsbedürfniss Rechnung 
tragen. B. 
Dr. W. v. Melle. Gustav Heinrich Kirchenpauer. Ein Lebens- und 
Zeitbild. Mit dem Bildniss Kirchenpauers.. Hamburg. Verlag von 
Leopold Voss 1888. M. 8. 
Ein gründlicher Kenner des Staatsrechts Hamburgs und seines wechsel- 
vollen Entwicklungsganges, hat uns v. Melle in dem vorliegenden Werke 
ein vortreffliches Lebensbild des im März 1887 verstorbenen Bürgermeisters 
Kirchenpauer, des Mannes vor Augen geführt, der an dem Ausbau des öffent- 
lichen Rechts der mächtigen Hansestadt während eines Zeitraums von 
55 Jahren hervorragenden Antheil hatte. Dass der Verfasser sich dazu 
eines reichen autobiographischen Materials, Tagebuchnotizen, zahlreicher 
Briefe ete. Kirchenpauers bedienen konnte, ist ein Vortheil, der dem 
Werke zum literarischen den rechtsgeschichtlichen Werth hinzufügt. In 
grossen Zügen wird uns da der Lebensinhalt eines deutschen Juristen 
aufgerollt, dessen 'Tagewerk gleich reich an Mühen und Erfolgen war; 
dessen Anfänge uns die grosse deutsche Hafenstadt fast noch ganz auf 
dem Boden mittelalterlicher Stadtverfassung stehend zeigen, dessen Mittag 
erfüllt ist von bewegten Kämpfen für das Verfassungsrecht bald der engeren, 
bald der weiteren Heimath, dessen Abend endlich erhellt wurde von dem 
Abglanze der eigenen hochangesehenen politisch führenden Stellung in der 
zu einem wichtigen Gliede des neuerstandenen Reiches gewordenen Vaterstadt.
	        
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