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tankirchen ; Kirchenrecht), Kraıs (S. 3 ff.) und die daselbst citirten
Schriftsteller. (Ueber den politisch-juristischen Gesichtspunkt,
unter welchem man früher diese Entstehungsthatsachen erklären
wollte, vergl. unten.)
Doch sind die dort erwähnten Vorgänge aus der Zeit der Re-
formation und Gegenreformation keineswegs die einzigen Ent-
stehungsgründe von Simultaneen. Diese können sich vielmehr
jeden Tag neu bilden. Im Gegensatze hierzu halten die citirten
Schriftsteller und andere ?°?) die Entstehung der Simultaneen für
abgeschlossen. Der Kreis der Simultaneen sei ein historisch fest-
begrenzter. Diese Ansicht kann nicht gebilligt werden.
Für die Möglichkeit?®) der Neubildung sprechen folgende
Gründe:
l. Zunächst können durch Vertrag zwischen zwei Gemeinden
verschiedener Confession Simultaneen entstehen. Es können sich
zwei christliche Gemeinden, katholische und evangelische, lutheri-
sche und reformirte, lutherische und altkatholische u. s. w. zum
Gebrauche eines Gotteshauses vereinen, wie das auch früher ge-
schehen ist ?!). Nehmen wir an, die Gemeinden besitzen nicht
die Mittel, sich jede ihr eigenes Gotteshaus zu erbauen, sie er-
bauen ein solches auf gemeinsame Kosten. Es entsteht Simul-
tangebrauch. Kraıs °?) ist allerdings mit Hırscuen und Hısscuıus
anderer Ansicht, „weil eine fernere Entstehung solcher Rechte
2°) StınaL, Bestimmungen des bayer. Staates über die Verwaltung des
kathol. Pfarramtes diesseits des Rheins. 2. Aufl. München 1890. 1, 442. Vgl.
Entsch. des obersten hessischen Gerichtshofs im Archiv für kathol. K.R. 25, 1 ff.,
des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Samml. der Entsch. des bayer.
Oberverw.Ger. 9, 273). So vgl. für Bayern ferner die Bemerkungen von Hauck
und Lutz in der Sitzung der 2. Kammer vom 30. Januar 1870. (Verhandl.
der Kammer der Abgeordneten 1878. Berichte 2, 226. Vgl. darüber unten
mehr.)
30%) Die Möglichkeit geben KönLer (vgl. Theolog. Literaturzeitung 1891,
S. 52), und MEURER, Krit. Vierteljahrsschrift 4, 150 zu.
®1) Vgl. Könter, Simultankirchen S. 186.
»2) A. O. S. 27. Vgl. aber auch ebenda $. 35.