Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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So paradox also die Behauptung ArroLrer's klingt: „Die Un- 
bestimmtheit eines neuen Subjektes sei bestimmter Natur; die Be- 
stimmtheit der Unbestimmtheit ist Subjekt, welches unmittelbar 
nach dem Tode des Erblassers auftritt“, so dunkel ist mir auch 
der Sinn dieser Worte; jedenfalls aber ist diese Auffassung m. E. 
unzutreffend. 
Wenn AFFOLTER am Schlusse seiner Abhandlung meint, es 
stehe nichts entgegen, auch der Natur Rechte zuzuschreiben, so 
begründet er diese Meinung sehr kurz, aber m. E. auch ungenügend. 
Wenigstens bin ich auch in dieser Beziehung durch ihn nicht be- 
kehrt worden.
	        
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