Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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I. Vorschriften über das Führen von Lichtern. 
Während am Tage die sich begegnenden Schiffe in einer 
ausreichenden Entfernung durch die beiderseitigen Besatzungen 
gesehen werden können, so dass es möglich ist, rechtzeitig Schritte 
zu thun, um einen Zusammenstoss zu vermeiden, vermag bei Nacht 
— d.h. von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Art. 2) — auch 
die sorgfältigste Umschau dieses Ziel nicht zu erreichen. Der 
Verkehr auf den Seestrassen wäre daher im höchsten Grade ge- 
fährdet, wenn nicht durch besondere Anordnungen dafür gesorgt 
würde, dass man auch in der Dunkelheit die Annäherung eines 
fremden Schiffes zu bemerken in der Lage ist. Aber die blosse 
Erkenntniss, dass ein anderes Fahrzeug sich in der Nähe befindet, 
würde nur wenig Nutzen bringen, da zur Entscheidung darüber, 
was gethan werden muss, um eine Kollision zu verhüten, weiter 
noch erforderlich ist, dass man auch wisse, zu welcher Art von 
Fahrzeugen jenes Schiff gehört, und in welcher Richtung es sich 
fortbewegt. Aus diesem Grunde ist vorgeschrieben, dass Segel- 
schiffe andere Lichter zu führen haben als Dampfschiffe, in Fahrt 
befindliche andere als vor Anker liegende u.s.w. Damit der 
(Gregensegler aber auch die Kursrichtung zu beurtheilen vermag, 
müssen an den beiden Seiten des Schiffes Laternen von ver- 
schiedener Farbe geführt werden. Sieht jener nun beide Lichter, 
so erkennt er, dass das andere Fahrzeug ihm gerade entgegen- 
kommt, sieht er nur das grüne Licht, so kehrt letzteres ihm die 
rechte Seite zu (vom Standpunkte eines Beschauers auf dem Licht 
führenden Schiffe aus gerechnet, welcher nach dem Vordertheil 
desselben sieht), wenn nur das rothe Licht, so kehrt es ihm die 
linke Seite zu. Zur Erzielung dieses Erfolges ist nun freilich 
nothwendig, dass die farbigen Lichter für den Fall, dass die 
Fahrtlinien des Schiffes sich schneiden, auch eben nur von der 
betreffenden Seite aus gesehen werden können, weil sonst eine 
Verwechselung mit dem anderen Falle, dass diese Linien parallel 
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