Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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fassung von den Volksvertretungen der betheiligten Staaten ge- 
nehmigt und demnächst gleich anderen Landesgesetzen publicirt 
worden. 
Damit scheint eine zwingende Schlussfolgerung gegeben. Die 
Verfassung, ursprünglich ein Staatsvertrag der verbündeten Staaten, 
hat für die Unterthanen derselben Verbindlichkeit erlangt, indem 
sie in den landesverfassungsmässigen Formen als Landesgesetz 
publicirt wurde. Ihr Charakter würde danach ein verschiedener 
sein, je nach der Rechtspersönlichkeit, die sie verpflichtet. Sie 
wäre Staatsvertrag nur für die verbündeten Staaten, dagegen für 
die Preussen preussisches, für die Bayern bayrisches, für die 
Waldecker waldeckisches Landesgesetz. Dasselbe gälte selbst- 
verständlich von allen Reichsgesetzen, welche auf Grund der 
Reichsverfassung erlassen werden. Da somit auch weiterhin die 
Unterthanen jedes deutschen Staates nur den (Geboten ihrer 
Staatsgewalt gehorchen würden, hätte diese keine Verminderung 
ihrer Souveränetätsrechte erlitten, sondern sich nur in der Aus- 
übung einzelner derselben vertragsmässig beschränkt; es wäre 
nicht die Existenz einer souveränen Reichsstaatsgewalt, sondern 
nur eine gemeinsame Ausübung der Hoheitsrechte der Einzel- 
staaten durch Societätsorgane möglich; die in den landesverfas- 
sungsmässigen Formen erklärte Lossagung eines Einzelstaates 
vom Reiche wäre für die Theilnehmer an einer solchen Handlung 
nicht Hochverrath im Sinne des 8 81 No. 3 des Reichsstraf- 
gesetzbuches '%), sondern völkerrechtlicher Vertragsbruch, der nur 
für den vertragsbrüchigen Staat die völkerrechtlichen Folgen 
davon nach sich ziehen würde. In ihren letzten Consequenzen 
muss dann diese Theorie der Staatensouveränetät zur Anerken- 
nung desselben Rechts auf Nullification und Secession für den 
Einzelstaat führen, welches einst für Nordamerika in JoHn 
14) Für den wegen der Unverantwortlichkeit des Herrschers und der 
Immunität der Landtagsmitglieder allerdings nur die mitwirkenden Minister 
verantwortlich gemacht werden könnten.
	        
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