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Eigenschaft verbindlich werden, als in der eines Gesetzes des
Bundesstaates, des nunmehrigen Reiches.
Dagegen erfolgte die Publication der Verträge als Landes-
gesetze in den süddeutschen Staaten, um vom landesgesetzlichen
Standpunkte die Succession des in bestimmter Weise verfassungs-
mässig constituirten Reiches in die Hoheitsrechte der Einzel-
staaten zu einer legalen zu machen. Wenn nunmehr das Reich
mit seiner entsprechend neu gestalteten Verfassung vom 1. Ja-
nuar 1871 ab seine Herrschaft auf die süddeutschen Staaten aus-
dehnte, so war jene Ausdehnung um jener Landesgesetze willen
keine usurpirte, sondern eine legitime?®). Da nun aber das
Bundesrecht überhaupt weder internationales Vertragsrecht noch
übereinstimmendes Landesrecht war, sondern das Recht der selb-
ständigen Staatspersönlichkeit des Bundes bezw. Reiches, so
konnte die Reichsverfassung, wie sie in den Verträgen enthalten
war, auch in den süddeutschen Staaten nur als Reichsrecht in
Kraft treten. Damit verpflichtete aber die Reichsverfassung auch
die süddeutschen Bundesstaaten und deren Unterthanen als Reichs-
recht und machte sowohl die die Staaten verpflichtenden Verträge
wie die die Unterthanen verpflichtenden Landesgesetze gegen-
standslos. Beiden traten wie einst bei Begründung des norld-
deutschen Bundes als Verträge und als Landesgesetze mit dem
Augenblicke ihres Inkrafttretens zu Gunsten des Reichsrechtes
wieder ausser Kraft, nachdem sie ihre Aufgabe der Legalisirung
der Reichsgewalt vom Standpunkte des bisherigen particularen
Rechtes für die süddeutschen Staaten erfüllt hatten.
Die in den Versailler Verträgen enthaltene Reichsverfassung
23) Der Umstand, dass die bayerische Volksvertretung den Bündniss-
vertrag erst am 21. Januar 1871 genehmigte, kommt dabei nicht in Betracht.
Denn da der Vertrag selbst die Bestimmung enthielt, dass er mit dem
1. Januar 1871 in Kraft trete, so war damit dem Gesetze rückwirkende
Kraft beigelegt und die mit dem 1. Januar 1871 eintretende Ausdehnung
der Reichsgewalt auf Bayern nachträglich vom Standpunkte des Landesrechtes
legalisirt.