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geführten Anlagen sind also sehr spärlich. Da das Buch ausserdem zwei
schwerwiegende Mängel aufweist, indem dasselbe einmal wichtige, für die
Praxis nothwendige Materialien, z. B. die kaiserliche Verordnung betreffend
das Verfahren vor den Schiedsgerichten, die Bekanntmachung des Reichs-
kanzlers vom 27. November 1890, die Geschäftsanweisung des Reichs-
versicherungsamtes vom 29. October 1890 und dergl. mehrere nicht ent-
hält, zweitens die in der Praxis vorschriftsmässig zu verwendenden For-
mularien verschiedenster Art vollkommen ignorirt, so ist dessen Werth sehr
problematisch. Der Gebrauch dieses Buches wird die Benützung anderer,
die in demselben fehlenden Materialien enthaltenden Werke nothwendig
machen.
Vollkommen der vorgesteckten Aufgabe gerecht wird die ScHIicKEr’sche
Schrift. In derselben findet man das mit erläuternden Anmerkungen ver-
sehene Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung, die kaiser-
lichen Verordnungen, die Bekanntmachungen des Bundesraths, die Bekannt-
machungen des Reichsversicherungsamtes, Statut und Bekanntmachungen
der württembergischen Versicherungsanstalt, die zahlreichen Verfügungen
und Erlasse der württembergischen Ministerien, die Uebersicht über die Fest-
setzungen der ortsüblichen Tagelöhne, auch die in der Praxis zur Verwendung
gelangenden Formularien, kurz sämmtliche für den Vollzug des genannten
Gesetzes in Württemberg irgendwie bedeutsamen Bestimmungen. Allen bei
der Durchführung dieses Gesetzes betheiligten Personen Württembergs, seien
es Behörden, seien es Beamte, Arbeitgeber, Arbeiter, Vorstände, Vertrauens-
männer, wird das ScHicKkEr’sche Buch über jede in der Praxis auftauchende
Frage rasche und eingehende Orientirung gewähren.
Fürth. Frank.
Die Rechtsprechung des Königlich Bayerischen Ver-
waltungsgerichtshofes nebst dem bei diesem Ge-
richtshofe niedergesetzten Competenzconflicts-
senate sowie des Königlich Bayerischen Gerichts-
hofes für Competenzconflicte. Unter Beifügung von
Generalregistern bearbeitet von einem Königlich Bayerischen Ver-
waltungsbeamten. 1. Bd. enthält die Publicationen aus dem Zeitraum
1880 bis einschliesslich 1889. Ansbach, 1890. C. Brügel & Sohn. 8.
418 S. Mk. 5.50.
In der Gestalt knapp formulirter Thesen liegt hier eine gute Uebersicht
über die gesammte Judikatur des Königlich Bayerischen Verwaltungsgerichts-
hofes und des Gerichtshofes für Competenzconflicte vor. Der fleissige Heraus-
geber hat dabei nicht nur die ersten zehn Jahrgänge der officiellen Sammlung,
die auch weiteren Kreisen ausserhalb Bayerns leichter zugänglich sind, sondern
auch die sonst in authentischer Weise bekannt gewordenen Urtheile in sein
fachkundiges Referat einbezogen. REGER, der verdienstvolle Herausgeber der