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v. Burı in zahlreichen Schriften und Abhandlungen vertreten; ihr folgen
die Strafsenate des Reichsgerichts.
In dem sehr gründlichen Werk giebt der Verfasser zunächst eine
Darstellung der subjectiven Theilnahmetheorie, vorwiegend, aber nicht aus-
schliesslich auf Grund der v. Burr’schen Arbeiten (Erster Abschnitt S. 15-75).
Der zweite Abschnitt („Die positivrechtliche Gestaltung der Lehre von der
Teilnahme“ S. 79—182) enthält eine eingehende Entwicklung der objectiven
Theorie und soll zugleich den Beweis dafür erbringen, dass das St.-G.-B. auf
dem Standpunkt derselben steht, wie sie denn auch allein für die praktischen
Bedürfnisse brauchbar sei. In dem dritten Abschnitt (S. 185—291) werden
168 Urtheile des Reichsgerichts über die Theilnahme besprochen und kritisirt.
Es wird hierbei gezeigt, dass das Reichsgericht auf diesem Gebiet keines-
wegs consequent, sondern ziemlich unsicher und schwankend verfahren ist
und zuweilen in dem gerade entgegengesetzten Sinne entschieden hat.
Die gewonnenen Ergebnisse werden in einem Schlusswort zusammengefasst.
Kiel, A. v. Kries.
Dr. jur. Robert von Hippel, Die Thierquälerei in der Straf-
gesetzgebung des In- und Auslandes, historisch, dogma-
tisch und kritisch dargestellt, nebst Vorschlägen zur Abänderung des
Reichsrechts. Berlin 1891. 198 S. 8°,
Das ungemein fleissig und sorgfältig gearbeitete Werk behandelt im
ersten Theil das deutsche Recht, und zwar zunächst die geschichtliche Ent-
wickelung bis 1870 (S. 1—26), sodann den heutigen Zustand auf Grund des
R.-St.-G.-B.’s (S. 27—44). Der zweite Theil bringt das Recht des Auslandes zur
Darstellung (England, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien, Niederlande,
die nordischen Rechte, Oesterreich-Ungarn, Russland, Schweiz, Spanien, Por-
tugal, Serbien, Griechenland, Südamerika, Nordamerika, Australien S. 48—105).
Der Verfasser beleuchtet dann im dritten Theil den Rechtsgrund für
die Bestrafung der Thierquälerei (Stand der Gesetzgebung, Ueberblick über
die Literatur S. 106-123), um im vierten zu der genannten Frage selbst
Stellung zu nehmen und Vorschläge zur Umgestaltung des Reichsrechts zu
machen (S. 124—141).
Im Anhang werden die einschlagenden Gesetze von England, der
Schweiz, Nordamerika und Viktoria (Australien) zum Abdruck gebracht.
Kiel. A, v. Kries.
Günther, L., Die Idee der Wiedervergeltung in der Geschichte
und Philosophie des Strafrechts. Ein Beitrag zur universal-
historischen Entwicklung desselben. Erlangen, Bläsing. I. Abtheilung
XVI u. 298 S. 1889, II. Abtheilung XVII u. 270 S. 1891.
Nur in wenig Punkten zeigt sich der Zusammhang zwischen Recht und
Kultur sowie die Eigenschaft der Rechtsgeschichte, ein Stück Kulturgeschichte