Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

Aufsätze. 
Der staats- und verwaltungsrechtliche Inhalt des Reichs- 
telegraphengesetzes. 
Von 
Dr. jur. @. Mass in Leipzig. 
Vor zwei Jahren war es, als die bis dahin nur vereinzelt 
aufgetretene Opposition gegen die Regalitätsansprüche der Reichs- 
telegraphenverwaltung sich kräftiger zu regen begann und den 
Behörden allerlei Schwierigkeiten bereitete. In Hinblick auf diese 
Vorgänge hielt man an massgebender Stelle die Zeit für ge- 
kommen, um von den gesetzgebenden Körperschaften die feste 
Basıs einer lex für das Recht des Telegraphenwesens zu fordern. 
Am 22. Januar 1891 wurde der Entwurf eines Telegraphen- 
gesetzes im Reichsanzeiger veröffentlicht. Nachdem diese Vor- 
lage durch den Bundesrath einige Aenderungen erfahren hatte, 
gelangte sie am 22. Februar desselben Jahres an den Reichstag. 
Dort wurde sie nach einer wohlwollenden Erörterung ihrer Grund- 
gedanken der XVI. Kommission zur Vorberatung überwiesen, 
welche am 4. Mai mit ihrem Bericht den durch 4 Paragraphen 
erweiterten, überdies auch inhaltlich veränderten Entwurf zur 
Annahme empfahl. Die Vertagung des Reichstags verhinderte 
aber die sofortige Durchberatung des Kommissionsvorschlages. 
Archiv für öffentliches Recht. VII. 4. 39
	        
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