Aufsätze.
Der staats- und verwaltungsrechtliche Inhalt des Reichs-
telegraphengesetzes.
Von
Dr. jur. @. Mass in Leipzig.
Vor zwei Jahren war es, als die bis dahin nur vereinzelt
aufgetretene Opposition gegen die Regalitätsansprüche der Reichs-
telegraphenverwaltung sich kräftiger zu regen begann und den
Behörden allerlei Schwierigkeiten bereitete. In Hinblick auf diese
Vorgänge hielt man an massgebender Stelle die Zeit für ge-
kommen, um von den gesetzgebenden Körperschaften die feste
Basıs einer lex für das Recht des Telegraphenwesens zu fordern.
Am 22. Januar 1891 wurde der Entwurf eines Telegraphen-
gesetzes im Reichsanzeiger veröffentlicht. Nachdem diese Vor-
lage durch den Bundesrath einige Aenderungen erfahren hatte,
gelangte sie am 22. Februar desselben Jahres an den Reichstag.
Dort wurde sie nach einer wohlwollenden Erörterung ihrer Grund-
gedanken der XVI. Kommission zur Vorberatung überwiesen,
welche am 4. Mai mit ihrem Bericht den durch 4 Paragraphen
erweiterten, überdies auch inhaltlich veränderten Entwurf zur
Annahme empfahl. Die Vertagung des Reichstags verhinderte
aber die sofortige Durchberatung des Kommissionsvorschlages.
Archiv für öffentliches Recht. VII. 4. 39