Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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nach scharf festgestellt zu haben‘‘ und führt zum Beweise dessen 
aus den Motiven des 1844 von dem Justitiarius des General- 
Postamte &eheimen Rathe Irzame bearbeiteten Postgesetzentwurtes 
einen längeren Abschnitt an, welcher jenes Lob voll rechtfertigt. 
Er kommt zu folgendem Sehluss: Indem der Staat die Errichtung 
von Postanstalten zum Regal erhebt, verbietet er nur den 
freien Gewerbebetrieb von solchen Transportunternehmungen, 
welche die Merkmale der staatlichen Einrichtungen an sich tragen; 
er beschränkt aber nicht die Freiheit des Publikums, 
sich anders gearteter Verkehrsgelegenheiten zu bedienen. Diese 
Beschränkung wird erst durch die ausdrückliche Festsetzung des 
Postzäwanges hervorgerufen, welcher sich im Gegensatz zum 
Postregale, nicht gegen einzelne Personen, sondern gegen die 
Gesammtmasse des verkehrsbedürftigen Publikums richtet 
und sie zwingt, sich gegebenen Falls ausschliesslich der vom 
Staat zur Verfügung gestellten Anlagen zu bedienen. 
So die Terminologie im Postrechte. Wie steht es 
nun im Telegraphenrechte? Wenn der Staat sich die Er- 
richtung und den Betrieb von Telegraphen vorbehält, so be- 
schränkt er offenbar die freie gewerbliche Ausnutzung von 
Telegrapheneinriehtungen. Ein Rechtsinstitut mit dieser Wirkung 
würde also die dem Postregale eigentümlichen Kriterien auf- 
weisen und als Telegraphenregal bezeichnet werden müssen. 
Jener Vorbehalt des Felegraphenbetriebes würde aber nicht bloss 
gegen einzelne gewerbliche Unternehmungen sich richten, sondern 
zugleich gegen die Gesammtheit der Unterthanen einen Zwang 
ausüben. Denn er würde ihnen, da bis jetzt kein anderes Mittel 
des Schnellnachrichtenverkehrs neben dem Telegraphen bezw. 
seiner Abart, dem Fernspreeher, vorhanden ist, die Möglichkeit 
eines sehinellen Mitteilungsatstausches Auf privatem Wege ent- 
ziehen und sie nötigen, sich der staatlichen Einrichtungen zu 
bedienen. Ein Gesetz, welches das Telegraphenwesen regalisirt, 
bedarf deshalb keiner besonderen und susdrücklichen
	        
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