Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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Einführung des Telegraphenzwanges; denn es bringt ihn zu- 
gleich mit seinem eigenen Entstehen schon thatsächlich hervor. 
Der beim Verstaatlichen des Telegraphenwesens zu Tage tretende 
Benutzungszwang ist somit nicht eine selbständige Rechtsschöpfung, 
sondern nur eine begleitende Nebenerscheinung. Der Ausdruck 
Telegraphenzwang ist deshalb nicht geeignet, zum Bezeichnen des 
Rechtsinstituts verwendet zu werden, welches nicht in erster Linie, 
sondern nur neben anderen Wirkungen auch die des Benutzungs- 
zwanges äussert. Da nun in dem deutschen Telegraphengesetz der 
Benutzungszwang weder ausdrücklich festgesetzt wird, noch als 
charakteristische Wirkung besonders hervortritt, so liegt keine 
Veranlassung vor, das ganze von diesem Gesetze geschaffene 
Rechtsinstitut als Telegraphenzwang zu bezeichnen. 
Es kann sich mithin nur noch darum handeln, zwischen 
den beiden Bezeichnungen „Telegraphenmonopol“ und 
„lelegraphenregal" zu wählen. Bekannt ist nun, dass man 
es mehrfach für unzulässig erklärt hat, die Bezeichnung „Regalien““ 
auf moderne Rechtsgebilde anzuwenden. Dieser Meinung wäre 
beizustimmen, wenn der wissenschaftliche Sprachgebrauch wirk- 
lich unverändert daran festgehalten hätte, nur die geschichtlich 
überlieferten Institute, welche in der Terminologie ihrer Ent- 
wicklungszeit und ihres Bestehens als Regalien bezeichnet 
wurden, mit diesem Namen zu versehen, Dem ist aber nicht so. 
Lupewis unternimmt es in seiner in Anm. 3 citirten Arbeit 
über die Regalität der Telegraphie, die geschichtliche Entwicklung 
des Begriffes der Regalien an und für sich darzustellen. Er zeigt 
durch Anführung bezeichnender Aeusserungen, wie sich beim Aus- 
sterben der historischen Regalien der Einfluss der Kameralisten in 
der Fortführung und Uebertragung der Bezeichnung auf ähnliche 
Rechtssehöpfungen geltend gemacht habe. Man begann damals von 
einer beschreibenden Aufzählung all der vielen Dinge abzulassen, 
welche von den geldbedürftigen Landesvätern für ihre Einkünfte als 
regalia in Beschlag genommen wurden, sondern versuchte ihre
	        
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