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Kooptation haben. Ihre Erfolge wären also durch die Anwendung
einer kunstvollen privaten Wahlkreisgeometrie bedingt; setzen sie
dadurch die fünf Wähler-Abgeordneten durch, so werden sie
allerdings eine mächtige, weil streng geschlossene Partei im
Reichstag bilden.
Mit der Feststellung, dass die Vorschläge Binrs vom be-
stehenden Recht bedeutend abweichen, ıst über ıhren Werth
oder Unwerth lediglich nichts entschieden: ist das bestehende
Recht mangelhaft, so muss jeder Reformvorschlag mehr oder
weniger eingreifende Abweichungen enthalten. Immerhin darf
aber wohl auch hier das Gesetz der Sparsamkeit auf Geltung An-
.spruch machen: derjenige Vorschlag wird sich am meisten em-
pfehlen, der den bestehenden Mängeln mit den verhältnissmässig
geringsten Aenderungen am wirksamsten abhilft. Ist nun von
den Vorschlägen Biurs eine umfassende Abhülfe zu erwarten?
oder lässt sich von andern, minder eingreifenden Aenderungen
eine mindestens ebenso gründliche Abhülfe erhoffen? Mir scheint,
dass die erste Hälfte dieser Frage verneint werden muss, denn
die Vorschläge Bisxs mögen, was die Klassenwahl angeht, schein-
bar zweckmässig sein, aber sie sind schwerlich gerecht und darum
auch im Endergebniss nicht zweckmässig, und was die Wahl nach
Parteien angeht, so sind sie zwar (scheinbar) gerecht, aber ihre
Zweckmässigkeit ist sehr zu bezweifeln.
Ein Wahlgesetz, wonach die Gebildeten das Uebergewicht
über die Ungebildeten hätten, wäre gewiss etwas recht schönes,
und wenn unter Bildung nicht bloss die Bildung des Verstands,
sondern auch die Bildung des Gemüths verstanden wird, so würden
wohl selbst die Ungebildeten gegen das Uebergewicht der Ge-
bildeten nicht allzu viel einwenden. Aber ein solches Gesetz ist
unmöglich, weil, wie Biur selbst sagt, „der Bildungsstand keine
messbare Grösse ist“, zumal in Deutschland, wo eine Zurück-
setzung der Analphabeten sinnlos wäre. — Dass nun zwischen
Besitz und Bildung ein gewisser Zusammenhang besteht, das ist