Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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regelmässigen Reisedauer. Findet schon auf der Elbe nach Auf- 
nahme der Passagiere eine Verzögerung der Reise von mehr als 
8 Tagen statt, so muss der Proviant entsprechend ergänzt 
werden. Die Verproviantirung selbst darf den Passagieren nicht 
überlassen werden. Alle Speisen sind den Passagieren in ge- 
höriger Zubereitung und Abwechselung mindestens dreimal täglich 
zu verabfolgen. Dieselben sind reichlich bemessen, wie die für 
jeden Passagier laut $ 7 der Ausführungsverordnung mitzu- 
nehmenden specifizirten Quantitäten ergeben ($ 57). Endlich besagt 
noch 8 59, dass rücksichtlich des Schiffsraums, der Proviantirung 
und Ausrüstung ı. A. zwei Kinder unter 10 Jahren für einen 
Passagier, Kinder unter einem Jahr aber, abgesehen von der für 
sie mitzunehmenden Milch, gar nicht zu rechnen sind. 
Besichtigung der Schiffe. Jedes Schiff, welches Aus- 
wanderer befördert, steht von seiner Anlegung zu diesem Zweck 
an unter specieller Aufsicht der Besichtiger, welche stets an 
Bord und überallhin zuzulasssen sind. Dieselben haben die Taug- 
lichkeit, Einrichtung und Ausrüstung ($S$ 30, 33—59), sowie die 
Unterbringung der Passagiere und ihrer Effekten zu überwachen, 
wobei Schiffer und Mannschaft sie zu unterstützen haben. 
Gecharterte Schiffe dürfen vom Expedienten nur dann benutzt 
werden, wenn der Präses der Auswandererbehörde sie genehmigt. 
Kein Dampfschiff darf überhaupt zur Auswandererbeförderung 
zugelassen werden, solange nicht die Besichtiger durch Aus- 
messung festgestellt haben, wıe viel Passagiere (s. $ 35) zulässig 
sind ($ 61). Die ermittelten Zahlen müssen in den Räumen deut- 
lich und haltbar angebracht werden (8 35, Abs. 3). Der Proviant 
kann schon am Lande besichtigt werden. Stets muss eine Haupt- 
besichtigung erfolgen unter Zuziehung des Expedienten und 
Schiffers resp. deren Vertreter (8 62). Spätestens 12 Stunden vor 
der Hauptbesichtigung haben Schiffer, Obersteuermann und Pro- 
viantverwalter die Verzeichnisse über Proviant und Ausrüstungs- 
gegenstände den Besichtigern einzureichen, auch die Angaben 
eidesstattlich zu erhärten (8 63). Ist Alles in Ordnung, so wird. 
das attestirt ($ 64).
	        
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