Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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bei Menschen und Thieren, gemeingefährliche Verunreinigung 
von Quellen, Brunnen und Gewässern; 
31) vorsätzliche Fälschung und Verfälschung von Lebensmitteln 
in einer für die Gesundheit von Menschen oder Thieren ge- 
fährlichen Weise; Feilhalten und Inverkehrbringen von 
solchen gefälschten oder verfälschten oder gesundheits- 
widrigen oder verdorbenen Lebensmitteln unter Ver- 
schweigung ıhrer schädlichen Beschaffenheit. 
VII. Delikte gegen Rechtspflege. 
32) falsche Anschuldigung; 
33) Meineid und wissentlich falsche Versicherung an Eidesstatt; 
34) falsches Zeugniss, falsches Gutachten eines Sachverständigen, 
falsche Erklärung eines Dolmetschers und die Verleitung 
zu diesen Handlungen. 
VII. Amtsdelikte. 
35) Bestechung von öffentlichen Beamten, von Geschworenen, 
Schiedsrichtern und Sachverständigen; 
36) Amtsunterschlagung, Erpressung und Uebervortheilung in 
amtlicher Stellung, Amtsmissbrauch in Folge Bestechung 
oder zu betrügerischen Zwecken ; 
37) Unterschlagung von Briefen und Telegrammen, Verletzung 
des Brief- und Telegraphengeheimnisses durch Post- oder 
Telegraphenbeamte. 
Unter die Bestimmungen dieses Artikels fallen auch der Ver- 
such, die Theilnahme (Anstiftung und Gehülfenschaft), die Be- 
günstigung und die Aufforderung oder das Erbieten zur Be- 
gehung eines Verbrechens oder zur Theilnahme an einem Ver- 
brechen. 
Für leichtere Vergehen kann die Auslieferung verweigert und 
auf die Stellung eines Auslieferungsbegehrens verzichtet werden; 
so namentlich dann, wenn die bereits erfolgte Verurtheilung eine 
Freiheitsstrafe von drei Monaten nicht übersteigt. 
Art. 4. Die Auslieferung wegen einer in Artikel 3 erwähnten 
Handlung kann auch dann bewilligt werden, wenn die Handlung 
zwar nach den Gesetzen des ersuchenden Staates strafbar, in dem
	        
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