Literatur.
Marquardsen, Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwert.
Bd. IV. Freiburg, J. C. B. Mohr, (Paul Siebeck), 1889— 1892.
Seit der an dieser Stelle (Archiv Bd. 4 S. 587 fg.) veröffentlichten Be-
sprechung ist der IV. Bd. des grossen Unternehmens nahezu dem Abschlusse
zugeführt worden. Es dürfte daher angebracht sein, einen kurzen Rückblick
auf die neue schwierige Wegstrecke zu werfen, die das Werk seither zurück-
gelegt hat. Sie kann mit ihrem vollen Erfolg so recht eigentlich als gut ge-
lungene Kraftprobe für die wissenschaftliche Durchführbarkeit des Unterneh-
mens angesehen werden. Denn es stand wohl von vorneher fest, dass sich für
die Einzelbeiträge, welche der Darstellung des Deutschen Rechtsstoffes ge-
widmet waren, eine Fülle geeigneter Kräfte finden lassen würde; nicht das
Gleiche konnte aber in Ansehung der Bearbeitung des fremdländischen
Stofies gelten. Die Schwierigkeit lag nicht so sehr darin, Männer in aller
Herren Ländern ausfindig zu machen, welche mit der Gabe der juristischen
Beobachtung, mit fachlicher Belesenheit die Ausdauer und die Gründlichkeit
der Kenntnisse verbanden, die sie in die Lage setzten, systematische und ab-
geschlossene Werke zu bieten, — als vielmehr darin: alle diese fremden Kräfte
im Gebrauche der deutschen wissenschaftlicben Arbeitsmethode
einzuschulen, sie, vielleicht nicht selten, mit douce violence auf jenen
Weg zu drängen und zu erhalten, auf dem wir alle wandeln, um unsere
Bausteine und Steinchen zum grossen Werk unserer deutschen Rechtsliteratur
beizutragen. Unsere Methode mag im Ganzen richtig oder stellenweise schad-
baft sein, sie ist immerhin eigenartig; wir werden daher all unseren
fremdländischen Kollegen die Anerkennung von vorneher zollen müssen, dass
sie sich mit erstaunlicher Gewandtheit den neuen Formen angepasst, in der
neuen Werkstätte erstaunlich schnell zurechtgefunden haben. Es wäre hier
bei der knappen kritischen Würdigung der Gesammtleistung die Gegenfrage
nicht unangebracht, ob sich bei einem ähnlichen fremdländischen Unternehmen
ebensoviele deutsche Kräfte geneigt und geeignet fänden, sich fremden, sagen
wir beispielsweise französischen Publikationsformen in Styl und Methode
ebenso glücklich anzupassen, wie es hier VAUTHIER (Belgien), de Harrtoc (Nieder-