Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

Literatur. 
Marquardsen, Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwert. 
Bd. IV. Freiburg, J. C. B. Mohr, (Paul Siebeck), 1889— 1892. 
Seit der an dieser Stelle (Archiv Bd. 4 S. 587 fg.) veröffentlichten Be- 
sprechung ist der IV. Bd. des grossen Unternehmens nahezu dem Abschlusse 
zugeführt worden. Es dürfte daher angebracht sein, einen kurzen Rückblick 
auf die neue schwierige Wegstrecke zu werfen, die das Werk seither zurück- 
gelegt hat. Sie kann mit ihrem vollen Erfolg so recht eigentlich als gut ge- 
lungene Kraftprobe für die wissenschaftliche Durchführbarkeit des Unterneh- 
mens angesehen werden. Denn es stand wohl von vorneher fest, dass sich für 
die Einzelbeiträge, welche der Darstellung des Deutschen Rechtsstoffes ge- 
widmet waren, eine Fülle geeigneter Kräfte finden lassen würde; nicht das 
Gleiche konnte aber in Ansehung der Bearbeitung des fremdländischen 
Stofies gelten. Die Schwierigkeit lag nicht so sehr darin, Männer in aller 
Herren Ländern ausfindig zu machen, welche mit der Gabe der juristischen 
Beobachtung, mit fachlicher Belesenheit die Ausdauer und die Gründlichkeit 
der Kenntnisse verbanden, die sie in die Lage setzten, systematische und ab- 
geschlossene Werke zu bieten, — als vielmehr darin: alle diese fremden Kräfte 
im Gebrauche der deutschen wissenschaftlicben Arbeitsmethode 
einzuschulen, sie, vielleicht nicht selten, mit douce violence auf jenen 
Weg zu drängen und zu erhalten, auf dem wir alle wandeln, um unsere 
Bausteine und Steinchen zum grossen Werk unserer deutschen Rechtsliteratur 
beizutragen. Unsere Methode mag im Ganzen richtig oder stellenweise schad- 
baft sein, sie ist immerhin eigenartig; wir werden daher all unseren 
fremdländischen Kollegen die Anerkennung von vorneher zollen müssen, dass 
sie sich mit erstaunlicher Gewandtheit den neuen Formen angepasst, in der 
neuen Werkstätte erstaunlich schnell zurechtgefunden haben. Es wäre hier 
bei der knappen kritischen Würdigung der Gesammtleistung die Gegenfrage 
nicht unangebracht, ob sich bei einem ähnlichen fremdländischen Unternehmen 
ebensoviele deutsche Kräfte geneigt und geeignet fänden, sich fremden, sagen 
wir beispielsweise französischen Publikationsformen in Styl und Methode 
ebenso glücklich anzupassen, wie es hier VAUTHIER (Belgien), de Harrtoc (Nieder-
	        
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