Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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Simultanrecht ist eine Rechtsgemeinschaft wie die Gegner meinen. 
Das ist ein Grundirrthum. Daraus erklärt sich die Consequenz, 
die wir oben 8. 65 mitgetheilt haben. Stehen sich Eigenthum 
und beschränkendes Recht gegenüber, so haben wir keine Rechts- 
gemeinschaft in der Kirche, und in Folge dessen hat nicht jeder 
Theil den Mitgebrauch nur mit Rücksicht auf das gegenüber- 
stehende (also gleiche) Recht des anderen auszuüben, sondern 
vielmehr der Eigenthümer mit Rücksicht auf das beschränkende 
Recht, der Inhaber des letzteren aber mit Rücksicht auf das 
Eigenthum. Namentlich im letzteren Punkte zeigt sich die Trag- 
weite der verschiedenen Gesichtspunkte. Die Folgen der gegne- 
rischen Ansicht: vollständiges Verschwinden des Eigenthums, 
völliges Zusammenwerfen aller Arten der Simultanrechte haben 
wir genügend betont. Nur will ich noch darauf hinweisen, dass 
sich manche Sätze bei Kraıs vorfinden, die man ruhig auch von 
unserem Standpunkte aus unterschreiben könnte, die sich aber von 
seinen Grundanschauungen aus sonderbar genug ausnehmen, so 
z. B. S. 34 oben, S. 37 unten. 
Uebrigens handelte es sich auch im Bibelsheimer Rechtsfall, 
dem Falle des Verwaltungsgerichtshofs, um Verletzung des Mit- 
‚eigenthums. Das war für das Gericht schon aus dem Grund- 
steuerkataster zu ersehen, zu Folge dessen das dortige Kirchen- 
gebäude seit unvordenklicher Zeit im Besitz der Katholiken von 
Billigheim, Appenhofen und Mühlhofen, dann der Protestanten 
von Billigheim stehend anerkannt ist. (Vgl. Entsch. des Ver- 
waltungsgerichtshofes 9, 272 Anm.) Wäre der Gerichtshof von 
diesem allein richtigen Gesichtspunkte ausgegangen, so würde er 
auf dem einfachsten Wege zu einem rechtlich unangreifbaren 
Resultate gekommen sein, ohne zu gequälten und unzutreffenden 
Erwägungen seine Zuflucht nehmen zu müssen. 
Stehen sich Eigenthum und beschränkendes Recht an fremder 
Sache gegenüber, so ist das Letztere als nicht übertragbar zu 
bezeichnen. Das folgt aus dem Zwecke desselben und seiner
	        
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