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Generalprocuratur und frühere Justizminister GLaser folgendes
aus: „Es lasse sich unmöglich der Satz aufstellen, dass das in-
„ländische Strafgesetz nur Gegenstände schütze, welche sich im
„Inlande befinden, oder das Interesse des Staales, in welchem
„das Strafgesetz Geltung hat, speziell berühren. Am wenigsten
„könne das vom österreichischen Strafgesetze gesagt werden,
„welches die immer deutlicher hervortretende Richtung auf eine
„Weltjustiz, auf gegenseitige Unterstützung der Staaten m
„der gemeinsamen Bekämpfung des Verbrechens, in der gemein-
„samen Wahrung der durch das Verbrechen verletzten idealen
„Güter zuerst durch seine 8$ 36, 39 und 40 eingeschlagen. Es
„gibt sicherlich strafbare Handlungen, bei welchen es aus aus-
„drücklichen Bestimmungen des Strafgesetzes (z. B. $ 58, $ 65
„lt a) oder aus der Natur der Sache sich ergibt, dass sie nur
„an inländischen Objecten begangen werden können. Allein wo
„ein besonderer Grund, dies anzunehmen, nicht vorhanden ist, wo
„nicht gesagt werden kann, dass man durch die Anwendung einer
„Strafbestimmung auf Angehörige oder Institutionen eines fremden
„Staates in dessen politische Verhältnisse eingreift, da besteht um
„so weniger Bedenken, das österr. Gesetz anzuwenden, weil sehr
„häufig die Strafbestimmungen, welche öffentliche Einrichtungen
„schützen, mittelbar auch Privatinteressen schützen. So hat man
„gewiss allen Grund. Urkunden-Fälschung, Meineid, falsches
„beugniss unter diesen Gesichtspunkt zu bringen; das Gleiche hat
„der Cassationshof bereits mit der Entscheidung vom 16. Novbr.
„1875, Z. 7150, Samml. No. 87, bezüglich der Verleitung eines
„ausländischen Richters zur Parteilichkeit gethan. Das heute zur
„Sprache gebrachte Verbrechen gehört unter denselben Gesichts-
„punkt. Die Forderung dass den Organen der Obrigkeit nicht
„gewaltsamer Widerstand entgegengesetzt werde, ist eine in allen
„Staaten und für alle Staaten anzuerkennende Forderung des
„Rechtes; dass ihr entsprochen, dass ihre Geltung nicht ver-
„läugnet werde, liegt im Interesse aller Staaten. Im vorliegenden