Zur Auslegung der Bestimmungen des österr. Rechtes
über die Immunität der Abgeordneten.')
Von
Prof. Zucker in Prag.
Das österr. Abgeordnetenhaus beschäftigt zur Zeit nuch-
stehender Immunitätsfall. —
Der Reichsrathsabgeordnete A. Sp... Professor der Staats-
austalt in G., wurde nach durchgeführtem Disciplinarverfahren
seines Dienstes entlassen, weil er eine gegen die gegenwärtige
staatsrechtliche Gestaltung der Monarchie gerichtete öffentliche
Ivede gehalten und weil er bei den Reichsrathswahlen in hervor-
ragender Weise agitatorisch thätig gewesen war.
Diese Entlassung wurde im Abgeordnetenhause zur Sprache
sebracht, daselbst einer theilweise sehr scharfen Kritik unter-
zogen und der Antrag, es sei die Angelegenheit dem Immunitäts-
ausschusse zuzuweisen, vom Hause einstimmig angenommen.
Der genannte ständige Ausschuss hat sich nun zur Aufgabe
gestellt, zu erwägen:
a) Ob durch die erwähnte Entlassung des Abgeordneten
!) Litteratur: Gxeist: engl. Verfassungsgesch.. Mar: Das engl.
Parlamentsverfahren, H£LiE: Les constitutions de France, PouprA et PIERRE:
Traite pratique de droit parlamentaire, FıscheL: Die Verfassung Englands,
Hermann: Ueber die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitgl. der Stände-
versammlung, im Arch. d. C. R., 1853, S. 341 u. ff., Zörprt: Grundsätze des
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SEYDEL: Annalen des D. R. 1880, Seiner: Die Immunität der Mitglieder der
Vertretungskörper, 1891, u. a. m.