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den im $ 58 vorgesehenen Weg des Verfahrens zwischen der
Kasse und dem einzelnen Versicherungspflichtigen bezw. Arbeit-
geber. Das Reichsgericht entschied dahin, ein zwischen zwei
Kassen entstandener Streit darüber, ob eine bestimmte Klasse von
Personen bei der einen oder der anderen Kasse zu versichern sei,
müsste im Weg des Prozesses vor den Gerichten ausgetragen
werden. Allein abgesehen davon, dass ein Zwang gegenüber den
Kassen zur Beschreitung des Rechtswegs nicht möglich, und diese
es in der Hand haben, durch das Verfahren nach $ 58 ein Streit-
verfahren gegen die Arbeitgeber zu provociren, eignen sich der-
artige Streitsachen nicht zum Austrage durch richterliches Er-
kenntniss, zumal da die Entscheidung vielfach von der Beurtheilung
gewerbetechnischer Fragen abhängt. Streitigkeiten, bei denen es
sich in der Regel um eine Deklaration der über die Organisation
der Krankenversicherung durch die Kassenstatuten getroffenen
Bestimmungen handelt, werden nach Ansicht der Motive zur
Novelle am zweckmässigsten durch die Behörde entschieden, welche
für die Genehmigung dieser organisatorischen Bestimmungen zu-
ständig ist. Auf diese Erwägungen beruht die Aufnahme des
& 57b in das Gesetz. Das Missliche des weiteren $ 58 besteht
vor allem darin, dass sowohl die Unterstützungsansprüche gegen
die Krankenkasse, als die Entschädigungsansprüche der Versicherten
in einem verschiedenen Instanzenzug geltend zu machen sind, je
nachdem sie von dem Versicherten selbst oder von seinem kraft ge-
setzlicher Cession in die Forderung eingetretener Rechtsnachfolger
erhoben werden. Dieser theoretisch unberechtigte Wechsel des
Forums bei einem Wechsel in der Person des berechtigten Sub-
jektes führt praktisch zu Unzuträglichkeiten. Nach der Be-
gründung lässt sich bei Belassung der Entscheidung von
Streitigkeiten über die Rechte der Kassen gegenüber ihren
Mitgliedern und deren Arbeitgebern und über die Unterstützungs-
ansprüche eine einheitliche Rechtsprechung durch die Gerichte
nicht erwarten, da die nach $ 58 C.-P.-O. bei Rechtsstreitigkeiten