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über vermögensrechtliche Ansprüche zulässige Revision durch einen
1500 Mk. übersteigenden Werth des Beschwerdegegenstandes be-
dingt ist, welches Streitobjekt in Kassensachen kaum jeweils vor-
kommt. Die Ueberweisung an die Verwaltungsgerichte, welche mit
Rücksicht auf die öffentlich rechtliche Natur der Fragen theoretisch
das richtige ist, sichert dagegen eine einheitliche Judikatur für den
einzelnen Bundesstaat. Das Bedenken einer zu grossen Verzögerung
der Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren rechtfertigt die
Uebertragung der vorläufigen Entscheidung an die Aufsichtsbehörde,
während die definitive den Verwaltungsgerichten gebührt. Die
Uebertragung der Entscheidung an die Aufsichtsbehörde mit
nachstehendem Verwaltungsrechtsweg schliesst sich consequent
an die $$ 12 und 136 des R.-Ges. v. 5. Mai 1886 an.
Nach der bisherigen Darstellung hatte das 1883er Reichs-
gesetz Streitigkeiten über Beiträge und Unterstützungsansprüche
schlechthin den Aufsichtsbehörden, unter Zulassung der Berufung
auf den ordentlichen Rechtsweg, zugewiesen. Der Entwurf der
Norelle schlug statt des Rechtsweges das Verwaltungsstreitverfahren
und, wo solches nicht besteht, den Rekurs nach $8 20, 21 G.-O.
vor, und motivirte dies, unter Anerkennung, dass es sich beı
Streitigkeiten um die Rechte der Kassen gegenüber ihren Mit-
gliedern und deren Arbeitgebern und die Unterstützungsansprüche
der Mitglieder, nicht um Fragen des administrativen Ermessens,
sondern um durch das Gesetz festbegrenzte Rechtsansprüche
handelt (Mot. S. 68). In der Kommission wurde der Antrag auf
Zulassung des ordentlichen Rechtswegs gestellt, jedoch in erster
Lesung abgelehnt und $ 58 nach der Regierungsvorlage mit einer
Stimme Majorität angenommen. Diese Mehrheit machte für ihr
Votum ebenfalls vorwiegend Zweckmässigkeitsgründe geltend und
betonte weiter, die vom Gesetz geschaffene Organisation erfülle
eine vom Staate auf sie übertragene öffentliche Pflicht, zu der
sich die Beitragsleistung der Versicherten ähnlich wie eine Steuer-
zahlung verhalte, und dass daher die Streitigkeiten aus der