Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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es folgt naturgemäss aus denjenigen Grundsätzen, zu welchen 
man am Ende des vorigen Jahrhunderts mit der Proclamirung 
des abstracten Vernunftrechtes ganz von selbst gelangte und von 
dem man sich bisher noch nicht im Geringsten hat losmachen 
können. Die eigentliche Grundlage des „Bevölkerungsrechtes“ 
war enthalten in der famosen „Erklärung der Menschenrechte“, 
aus der sich dann ganz von selbst die Lehre von dem ‚Selbst- 
regierungsrechte“ der Völker entwickelte. Dies ‚Selbstregierungs- 
recht‘ aber ist, genauer zugesehen, ein Widersinn, denn kein 
Volk vermag in Wahrheit sich selbst zu regieren. 
Man kann ja allerdings das Wort „Volk“ in verschiedenem 
Sinne fassen und darunter einerseits die Bevölkerung eines Staa- 
tes, d. h. die, wie schon einmal gesagt, atomisch an einander 
gereihte Masse der Individuen verstehen, welchen staatsbürger- 
liche Qualität zukommt, und andererseits das durch eine be- 
stimmte, sei es geschriebene oder ungeschriebene Verfassung or- 
ganisirte „Volk“ begreifen, so dass man dann von einer Regierung des 
Volkes, in diesem letzten Sinne, über dasjenige im erstgedachten 
Sinne, reden könnte; aber ein Reflexivverhältniss, wie es be- 
stehen müsste, wenn in Wahrheit jemals sollte behauptet werden 
können, dass ein Volk sich selbst regiert, dass also Subject und 
Object der Regierung schlechterdings identisch sind — gibt es 
nicht und kann es nicht geben. Es sind immer und unter allen 
Umständen nur bestimmte Elemente der Bevölkerung, welche 
auf eine genau vorgezeichnete Art mit einander zusammenwir- 
kend, das Volk regieren können. ... 
Diese Wahrheit ist so einfach und so zwingend, dass sich 
darüber auch die Schule des Vernunftrechtes gar nicht hinwegzu- 
setzen vermochte, so emphatisch sie auch behauptete, das thun 
zu wollen und thun zu können. 
Die Vorschriften, welche unerlässlich sind, um überhaupt das 
Zusammenwirken der verschiedenen zur Regierung des Volkes be- 
rufenen Elemente zu ermöglichen, heisst man die Verfassung
	        
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